Kommentarwerk Onlinekommentar Bergsport

Über den Bergsportkommentar

   

 


Ein dynamisches Kommentarwerk
Mit Editions Weblaw soll ein «dynamischer» Online-Kommentar entstehen, welcher einer Publikationsplattform gleichkommt: Einerseits sollen jederzeit neue Autor*innen mit Beiträgen zu Bergsportarten, die noch nicht behandelt wurden, hinzustossen können. Andererseits sollen bei Gesetzes- oder Praxisänderung die Autor*innen gleich reagieren und die Neufassung ihres Beitrages publizieren können, ohne auf die Herausgabe einer konsolidierten 2. Auflage warten zu müssen. Es wird nicht beabsichtigt, eine Druckfassung herauszugeben; das Projekt will sich ausschliesslich im digitalen Raum bewegen.

Bei Interesse an einer Veröffentlichung melden Sie sich gerne per E-Mail bei anne.schneuwly@rwi.uzh.ch oder mueller@bm-recht.ch. 

Eine umfassende Plattform zum Bergsportrecht
Im Sinne einer multimedialen Plattform kann das Kommentarwerk durch weitere digitale Inhalte angereichert werden, etwa Podcasts, Live-Webinare, Urteilsbesprechungen und Rechtsprechungsübersichten, Monitoring von Gesetzgebungsprozessen, etc.

Die Struktur
Der Kommentar wird in zwei Teile unterteilt:
Der allgemeine Teil (1) dient als Basis für die weiteren juristischen Analysen. Hierunter werden allgemeine Ausführungen und öffentlich-rechtliche Fragen zum Zugang zu den Bergen und dem Naturschutz untersucht.
Im besonderen Teil (2) werden die einzelnen Bergsportarten vorgestellt. Die Beiträge von ca. 5 bis 15 Seiten sind grundsätzlich gleich aufgebaut und untersuchen: Allgemeines zur Sportart (mit allfälligen Fragen des öffentlichen Rechts), Privatrecht (insb. Haftpflichtrecht), Strafrecht, Sozialversicherungsrecht und Spezialfragen. Dabei bauen sie auf dem allgemeinen Teil mit den öffentlich-rechtlichen Fragen auf. 

Ein mehrsprachiger Kommentar
Die Beiträge können in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache verfasst werden. Durch die integrierte, automatische Übersetzungssoftware wird der Sprachendiversität der Schweizer Autorenschaft und Leserschaft Rechnung getragen.

Für ein breites Publikum
Wichtig ist uns, dass die Resultate der juristischen Untersuchungen für alle Bergsportinteressierte frei zugänglich gemacht werden: für Bergsportverbände, die ihre Mitglieder in juristischen Belangen oft unterstützen, Gerichte, kantonale Verkehrs- und Umweltämter, u.v.m. 

Zur Open-Science-Debatte siehe das Interview mit Anne Schneuwly im UZH Journal.

Das Projekt wurde u.a. durch einen finanziellen Beitrag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ermöglicht.