Kommentarwerk Sportverbandskommentar

Über den Sportverbandskommentar

   

 


Ein dynamisches Kommentarwerk
Mit Editions Weblaw soll ein «dynamischer» Online-Kommentar entstehen, welcher einer Publikationsplattform gleichkommt: Einerseits sollen jederzeit neue Autor*innen mit Beiträgen zu Sportverbänden, die noch nicht behandelt wurden, hinzustossen können. Andererseits sollen bei Gesetzes- oder Praxisänderung die Autor*innen gleich reagieren und die Neufassung ihres Beitrages publizieren können, ohne auf die Herausgabe einer konsolidierten 2. Auflage warten zu müssen. Es wird nicht beabsichtigt, eine Druckfassung herauszugeben; das Projekt will sich ausschliesslich im digitalen Raum bewegen.

Die Beiträge können in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst werden. Durch die Übersetzungen wird der Sprachendiversität der Schweizer Autorschaft und Leserschaft Rechnung getragen.

Bei Interesse an einer Veröffentlichung melden Sie sich gerne per E-Mail bei anne.schneuwly@rwi.uzh.ch. 

Die Struktur
Der Kommentar wird in zwei Teile unterteilt:

Der allgemeine Teil (1) dient als Basis für die weiteren juristischen Analysen. Er enthält Ausführungen, die sämtliche Sportverbände betreffen. Es werden insbesondere Gesellschaftsrechtliche Fragen zu Verein/Verband (Organisation, Verhältnis der einzelnen Sektionen zum Dachverband und untereinander), Fragen der Gleichberechtigung bei Wettkämpfen, Ethikfragen usw. abgedeckt.

Im besonderen Teil (2) werden die einzelnen Sportverbände vorgestellt. Die Beiträge von ca. 10 bis 20 Seiten sind grundsätzlich gleich aufgebaut und untersuchen: Allgemeines zur Sportart, Organisation des Verbandes (Privatrecht/Gesellschaftsrecht), Regelungen für den Hobbysport und Wettkampfregelungen sowie Spezialfragen. Dabei bauen sie auf dem allgemeinen Teil auf. 

Für ein breites Publikum
Wichtig ist uns, dass die Resultate der juristischen Untersuchungen für alle Sportinteressierten frei zugänglich gemacht werden: für Sportverbände, die ihre Mitglieder in juristischen Belangen oft unterstützen, sowie Gerichte und Schiedsgerichte.

Zur Open-Science-Debatte siehe das Interview mit Anne Schneuwly im UZH Journal.

Das Projekt wurde u.a. durch einen finanziellen Beitrag der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich ermöglicht.