Per§onalia

Thurgau: Die Friedensrichterämter erhalten zusätzliche Ressourcen

In der letzten Jahren zeigte sich immer stärker, dass die verfügbaren personellen Ressourcen der fünf Thurgauer Friedensrichterämter in Anbetracht der vermehrten Teilnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bereits im Schlichtungsverfahren, des höheren internationalen Bezugs und der gestiegenen Erwartungshaltung der Rechtssuchenden an ein professionelles Schlichtungsverfahren nicht mehr zu genügen vermögen. Auf Antrag des Obergerichts als obere Aufsichtsbehörde hat der Regierungsrat am 23. August 2022 einen neuen Berechnungsschlüssel zur Festlegung des Pensums der Friedensrichterinnen und Friedensrichter genehmigt und die entsprechende Verordnung angepasst. Aufgrund der aktuellen Geschäftslastzahlen ergab sich durch die Neuberechnung eine Zunahme des Gesamtbeschäftigungsgrads aller Friedensrichterämter von 260% auf 355%, somit eine gesamthafte Erhöhung um 95% Stellenprozente.

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Roland Schaub, Leitender Obergerichtsschreiber, Obergericht des Kantons Thurgau, Korrespondent Kanton Thurgau für «Justice - Justiz - Giustizia».