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Weblaw LegalTech Blog – Crowd-Schiedsgerichte in Estland
27. Feb

2018

Crowd-Schiedsgerichte in Estland.

Das estländische Start-up Jury.Online stellt Crowd-Schiedsgerichte für Streitigkeiten aus Smart Contracts vor. Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter bedürfen keiner juristischen Ausbildung. Vielmehr werden diese anhand eines Bewertungssystem ausgewählt.

Funktionsweise.

Die Parteien einigen sich hinsichtlich der Vertragspunkte. Anschliessend wird die Vereinbarung als Smart Contract auf der Blockchain abgefasst, wobei die Parteien (freiwillig) vereinbaren, Streitigkeiten einem Internet-Schiedsgericht zu unterbreiten.

Bei einer Streitigkeit wird sodann eine Auswahl von Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter mit jeweiliger Bewertung und Erfahrung angeboten. Das Honorar für die Schiedsrichtertätigkeit legen die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter selbst fest und dieses wird den Parteien auch transparent kommuniziert.

Im Vordergrund der Schiedsrichterwahl soll jedoch nicht deren Preis, sondern deren Bewertung stehen. Die Bewertung einer Schiedsrichterin oder eines Schiedsrichters wird durch seine Übereinstimmung mit der Mehrheit der anderen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter ermittelt, d.h. seine Bewertung steigt, wenn er mit der Mehrzahl der übrigen Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter übereinstimmt.

Bewertungskriterien:

  • Number of disputes participated in.
  • Number (ratio) of disputes won, i.e. number of disputes where their verdict corresponded to the final decision.
  • Amount of money earned through the system.
  • Average (median, modal) time for decision-making.
  • Average (median, modal) availability, i.e. how often they are online and ready to resolve disputes.
  • Pairwise judge-counterparty metrics, i.e. how many times this judge participated in disputes of a certain counterparty.
  • Number of appeals won or lost.

 

Ob die Schiedsrichterin oder der Schiedsrichter juristische Fachkenntnisse hat oder nicht, bleibt dabei ausser Acht. Entscheidend für seine Bewertung ist einzig und allein die Mehrheitsfähigkeit seiner Meinung.

Beweisführung.

Als Grundlage für die Entscheidung, welche die Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter autonom, also unabhängig voneinander fällen, dienen ausschliesslich digitale Beweise (z.B. Texte, Fotos oder Videos).

Instanzenzug.

Ist die unterliegende Partei mit der Entscheidung der Crowd-Schiedsrichterinnen und Crowd-Schiedsrichter nicht einverstanden, kann sie den Entscheid anfechten. In zweiter Instanz entscheiden Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter mit höheren Bewertungen und mehr Erfahrung. Die vor zweiter Instanz unterliegende Partei hat sodann die Möglichkeit das Urteil einer dritten und letzten Instanz zu unterbreiten.

Quellenangaben.

Nico Kuhlmann, Legal Tech und Streitbeilegung: Die Crowd entscheidet . In: Legal Tribune Online, 25.11.2017, https://www.lto.de/persistent/a_id/25695/ (alle Quellen wurden zuletzt am 12.02.2018 geprüft).

Alexander Shevtsov, Jury.Online white paper, https://jury.online/en/whitepaper.pdf.

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