Fritz Dolder/Candid Wüest, Entscheidungen zum Schweizerischen IT-Recht.
Der stattliche Band führt auf 626 Seiten anhand von ausführlich kommentierten Gerichtsentscheidungen in die Probleme ein, welche die Digitalisierung für die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Bereichen mit sich gebracht hat. Die Kommentierung setzt einen Schwerpunkt bei den methodischen Fragen, welche sich bei der Anwendung von «alten» Rechtsnormen auf neuartige digitale Sachverhalte stellen. Damit bietet das Werk dem Leser auch methodische Anregungen für neue Anwendungsprobleme in der Praxis.
Fritz Dolder / Candid Wüest, Entscheidungen zum schweizerischen IT-Recht, Kommentierte Studienausgabe, Verlag BoD, 626 S. mit vielen Flowcharts und einem Sachverzeichnis der vorkommenden IT-Begriffe.
Einführungspreis mit 30 % Rabatt, Angebot gültig, solange Vorrat:
Fr. 55.– + Versandspesen bei direkter Bestellung bei candid_wueest@symantec.com.
Dauer des Angebots beschränkt bis 16. Februar 2018.
Der Band umfasst in systematischer Gruppierung Fälle aus folgenden Bereichen:
Fragen der Intellectual Property im IT-Bereich
- Rechtsschutz von Software (Urheberrecht, Patente, Wettbewerbsrecht)
- Verträge über Software, insbesondere Lizenzverträge
- Rechte an Domains
Zivilrechtliche Fragen
- zum elektronischen Geschäftsverkehr,
- zu den zivilrechtlichen Aspekten des Internets (Widerruf von rechtlichen Erklärungen, Haftung für Inhalte),
- zum Arbeitsrecht (insbesondere elektronische Kontrolle der Mitarbeiter),
- zum Datenschutz (Biometriedaten, Google Streetview).
Strafrechtliche Fälle wie
- Hacking,
- betrügerischen Missbrauch von EDV-Anlagen,
- Fälschen elektronischer Daten,
- Spamming,
- DDoS,
- Phishing,
- SQL Injection,
- Spoofing
und schliesslich Fragen des Urheberrechts im Internet
- Clipping,
- Web-Spider,
- Crawling,
- Filesharing.
Ein detailliertes Sachverzeichnis der vorkommenden IT-Begriffe erleichtert dem Leser den Zugang zu den einzelnen Fällen und ermöglicht eine Benutzung des Buches auch als Nachschlagewerk.
Die Kommentierung der Entscheidungen basiert auf Vorlesungen und Übungen zum Informatikrecht an der Abteilung für Informatik an der Hochschule für Technik in Zürich (HSZT), heute Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW). Im Laufe der Entwicklung des IT-Rechts wurden ab 1989 einzelne Entscheidungen auch im Rahmen von Lehraufträgen an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich und an der Universität Basel eingesetzt. Die Zahl der graphischen Darstellungen und Tabellen lässt erkennen, dass der vorliegende Band im Hochschulunterricht entstanden ist. Vieles in der Präsentation und Visualisierung des Stoffes orientiert sich an Modellen aus den Didaktikvorlesungen von Professor Karl Frey an der ETH Zürich.
Bei der Auswahl und Kommentierung der Entscheidungen hat die Autoren vor allem ein Kriterium geleitet: der unmittelbare praktische Nutzen für den Leser. Dabei ist in den Kommentaren einiges pointiert formuliert worden in der Absicht, den Lesern die besonderen Schwierigkeiten näherzubringen, welche bei der rechtlichen Beurteilung neuartiger digitaler Sachverhalte anhand von «alten», vor-digitalen Rechtsnormen auftreten.
Beispiel: Figur 28.1 Haftung im Internet: Blogs
Das Buch enthält zwei kurze Gastbeiträge der beiden Verbände SWICO und SAFE, welche ihre Positionen zu zwei kontroversen Themen darlegen (Widerrufsrecht bzw. Urheberrecht im Internet). Die Autoren betonen indessen, dass das Buch kein Sponsoring von Verbänden oder Firmen erhalten hat, sondern in wissenschaftlicher Unabhängigkeit ohne irgendwelche Interessenbindungen entstanden ist.
Beispiel: Figur 36.2 Verwalten von Biometriedaten für Zutrittskontrollen
Da die schweizerische Gesetzgebung zu Problemen der digitalen Datenverarbeitung im 2016 bereits ihr 40-jähriges Jubiläum feiern konnte, wird im Text ein kurzer Rückblick auf die technische Entwicklung der Informatik und ihre Auswirkungen auf die Gesetzgebung geboten: Am 19. Dezember 1975 sind von der Bundesversammlung die Artikel 962 und 963 des Obligationenrechts geändert und damit erstmals die kaufmännische Buchführung in digitalisierter Form zugelassen worden (Inkrafttreten am 1. Juli 1976 zusammen mit einer Verordnung vom 2. Juni 1976).
Am 5. Oktober 1973 hat die Schweiz das Europäische Patentübereinkommen unterzeichnet, welches am 29. November 1976 von der Bundesversammlung genehmigt worden und am 7. Oktober 1977 in Kraft getreten ist. Dieses Abkommen enthielt bereits das Verbot der Patentierung von Software «als solche», welches trotz heftiger politischer Kontroversen bis heute unverändert erhalten, aber dennoch völlig wirkungslos geblieben ist.
Viele einzelne Details zum Inhalt des Buches finden sich bei http://bit.ly/itrecht.
Die Autoren.
Fritz Dolder, Dr.iur. und Dr.sc.techn. ETH, (em) Professor der Zürcher Fachhochschulen (ZFH) und der Universität Basel, hat während zwölf Jahren die meisten der kommentierten Entscheidungen im Hochschulunterricht eingesetzt und auf ihre praktische Bedeutung geprüft.
Candid Wüest, dipl. Informatik-Ing. ETH, in der IT Security Community international bestens bekannter und reputierter Fachmann für IT-Security, arbeitet seit 2003 als Threat Researcher bei Symantec zunächst in Irland und den USA, heute als Principal Threat Researcher bei Symantec (Schweiz) AG in Zürich, der weltweit grössten Produzentin von Sicherheitssoftware.