Kommentarwerk Onlinekommentar Wassersport

Vorwort der Herausgeberin

Zitiervorschlag: Anne Mirjam Schneuwly, Vorwort, in: Anne Mirjam Schneuwly (Hrsg.), Wassersportkommentar, https://wassersportkommentar.ch/Vorwort, 1. Aufl., (publiziert am 24. Mai 2022)


Die vorliegende Publikation ist als Praxiskommentar zu verstehen. Der Online-Wassersportkommentar richtet sich an Rechtsvertreter*innen von Wassersportverbänden oder Wassersportler*innen und versteht sich demnach als Nachschlagewerk für Praktiker*innen. Das Kommentarwerk umfasst Aufsätze von wassersportbegeisterten Jurist*innen, die ihre Sportart unter rechtlichen Aspekten untersuchen wollen. Den Wassersportarten wurden bis anhin, im Gegensatz zu kommerzialisierten Sportarten wie Fussball, Basketball usw. kaum Beachtung geschenkt. Es stellen sich jedoch wesentliche Rechtsfragen im Straf- und Zivilrecht sowie im öffentlichen Recht.

Mit Editions Weblaw soll ein «dynamischer» Online-Kommentar entstehen, welcher einer Publikationsplattform gleichkommt: Einerseits sollen jederzeit neue Autor*innen mit Beiträgen zu Wassersportarten, die noch nicht behandelt wurden, hinzustossen können. Andererseits sollen bei Gesetzes- oder Praxisänderung die Autor*innen gleich reagieren und die Neufassung ihres Beitrages publizieren können, ohne auf die Herausgabe einer konsolidierten 2. Auflage warten zu müssen. Es wird nicht beabsichtigt, eine Druckfassung herauszugeben; das Projekt will sich ausschliesslich im digitalen Raum bewegen.

Der allgemeine Teil (1) dient als Basis für die weiteren juristischen Analysen. Hierunter werden öffentlich-rechtliche Fragen zu Wasserregalien und grundsätzlich zu den zentralen Regulierungsnormen wie auch dem Umweltrecht in Zusammenhang mit den Schweizer Gewässern behandelt. Auch der Frage bezüglich «Nachhaltigkeit im Wassersport» wird mit einem Gastbeitrag nachgegangen.

Im besonderen Teil (2) werden die einzelnen Wassersportarten vorgestellt. Die einzelnen Wassersportbereiche werden im ersten Teil aus Blick der Binnengewässer analysiert und fokussieren auf die Versicherungspflicht, die Haftpflicht bei Schäden in Zusammenhang mit der Sportart sowie dem Verhältnis mit den kantonalen Behörden der Schifffahrt. Die Beiträge von etwa 5 bis 15 Seiten sind grundsätzlich alle gleich aufgebaut und untersuchen die Fragen rund um die Autorisation nach Binnenschifffahrtsgesetz und -verordnung; evtl. das Verhältnis zum Naturschutz; Haftpflichtrechtliches; Strafrechtliches und schliesslich spezifische Fragestellungen in Zusammenhang mit der einzelnen Wassersportart.

Die Beiträge zu den einzelnen Wassersportarten werden folgendermassen gruppiert: 1. Boote mit motorisiertem Antrieb (Motorboot, Jetski, Wakeboard wird hier zu Motorboot gefasst); 2. Boote mit Paddelantrieb (Kanu, Kajak, Rafting usw.); 3. Boote mit Segelantrieb (Segelschiff); 4. Bretter – die auch als Schiffe bezeichnet werden – mit Segelantrieb (Windsurf bzw. Segelbretter, Kitesurf bzw. Drachensegelbretter, Wingfoil usw.); 5. Bretter mit Paddelantrieb (Stand Up Paddle [SUP]); 6. andere Gerätschaften (Bungeesurfen; Aare-Böötle, Pumpfoil); sowie 7. hors catégorie (Sporttauchen, Apnoetauchen und Sportfischen).

Ganz herzlich danke ich allen Autor*innen für ihre wertvolle Mitarbeit. Sie haben sich dieser gemeinsamen Herausforderung gestellt und mit ihrem persönlichen Einsatz und erheblichem zeitlichem Engagement zum Gelingen dieses Pionierwerks beigetragen. Mein Dank gilt auch Editions Weblaw, namentlich Herrn Philip Hanke für die kompetente Betreuung dieses Kommentarbandes. Auch den Peer Reviewer*innen danke ich bestens für das Gegenlesen der Beiträge und der damit verbundenen Qualitätssicherung.

Ein spezieller Dank gebührt schliesslich der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich für ihre grosszügige finanzielle Unterstützung.

Zürich, im Mai 2022
Anne Mirjam Schneuwly