Cedric Panchaud
Une dénonciation spontanée qui tourne au vinaigre
Kommentar des Entscheides des Bundesgerichts vom 20. Juni 2023, 9C_39/2023, betreffend eine Selbstanzeige eines Bankkontos, das über eine Offshore-Struktur gehalten wurde. Die Selbstanzeige führte zu einer Nachsteuer auf Ebene der Einkommens- sowie der Vermögenssteuer, da der Steuerpflichtige nicht nachweisen konnte, dass die Gelder von der Einkommensteuer ausgenommen sind bzw. dass die Einkommenssteuer bereits verjährt ist. Es gelten die allgemeinen Steuerverfahrensgrundsätze: steuererhöhende Tatsachen sind von der Steuerverwaltung zu beweisen, steuermindernde Tatsachen hingegen vom Steuerpflichtigen. Dieses Urteil des Bundesgerichtes stellt kein Einzelfall dar.
Das Bundesgericht bestätigte weiter, dass art. 6§1 EMRK nicht auf das Nachsteuerverfahren anwendbar sei, wohl aber auf das Steuerhinterziehungsverfahren. Somit muss der Steuerpflichtige im Steuerhinterziehungsverfahren vor der Verhängung einer Geldstrafe mündlich angehört werden, sofern er den wünsch äussert. Er kann diesen wünsch auch noch vor der letzten kantonalen Instanz kundgeben. Artikel der Konferenz des Autors in Lausanne am 5. Oktober 2023 (OREF/Expertsuisse).
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Campo del diritto: Imposte dirette, Altre contributi e imposte, Besteuerungsprinzipien, Verfahrensrecht, Einkommens----Gewinnsteuer, Vermögens----Kapitalsteuer, Altre contributi e imposte, Diritto fiscale nazionale, DBG, StHG