Was bringen beratende Kommissionen der Exekutive?

Evaluation der ausserparlamentarischen Verwaltungskommissionen auf Bundesebene

  • Autor/Autorin: Felix Strebel
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • DOI: 10.38023/80229d75-8591-47e9-b28f-019c27e26ed5
  • Zitiervorschlag: Felix Strebel, Was bringen beratende Kommissionen der Exekutive?, in: LeGes 34 (2023) 2
Ausserparlamentarische Verwaltungskommissionen dienen der ständigen Beratung des Bundesrates und der Bundesverwaltung. Der Beitrag beleuchtet die Arbeit dieser Kommissionen und ihr Verhältnis zur Exekutive. Der erste Teil legt dar, welche Leistungen die Kommissionen erbringen und wie die Verwaltung die Qualität dieser Leistungen beurteilt. Zudem wird diskutiert, inwieweit externe Mandate eine Alternative zu diesen Kommissionen darstellen. Im zweiten Teil wird geklärt, warum bestimmte Arbeiten der Kommissionen genutzt werden und andere nicht. Eine zentrale Bedeutung kommt dabei klaren Einsetzungsverfügungen der Verwaltungskommissionen zu.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Rechtliche Grundlagen
  • 3. Leistungen der Verwaltungskommissionen
  • 3.1. Vielfältige Aufgaben und rechtmässige Einsetzung
  • 3.2. Qualitativ gute Leistungen dank kompetenter Mitglieder
  • 3.3. Kein kostengünstiger Ersatz durch externe Mandate
  • 4. Nutzung der Leistungen
  • 4.1. Nutzung durch die Verwaltung nicht immer direkt ersichtlich
  • 4.2. Exekutive steht bei der Nutzung in der Pflicht
  • 5. Schlussfolgerungen und Ausblick