Cedric Panchaud
Une dénonciation spontanée qui tourne au vinaigre
Kommentar des Entscheides des Bundesgerichts vom 20. Juni 2023, 9C_39/2023, betreffend eine Selbstanzeige eines Bankkontos, das über eine Offshore-Struktur gehalten wurde. Die Selbstanzeige führte zu einer Nachsteuer auf Ebene der Einkommens- sowie der Vermögenssteuer, da der Steuerpflichtige nicht nachweisen konnte, dass die Gelder von der Einkommensteuer ausgenommen sind bzw. dass die Einkommenssteuer bereits verjährt ist. Es gelten die allgemeinen Steuerverfahrensgrundsätze: steuererhöhende Tatsachen sind von der Steuerverwaltung zu beweisen, steuermindernde Tatsachen hingegen vom Steuerpflichtigen. Dieses Urteil des Bundesgerichtes stellt keinen Einzelfall dar.
Das Bundesgericht bestätigte weiter, dass Art. 6 §1 EMRK nicht auf das Nachsteuerverfahren anwendbar sei, wohl aber auf das Steuerhinterziehungsverfahren. Somit muss der Steuerpflichtige im Steuerhinterziehungsverfahren vor der Verhängung einer Geldstrafe mündlich angehört werden, sofern er den Wunsch äussert. Er kann diesen Wunsch auch noch vor der letzten kantonalen Instanz kundgeben. Artikel der Konferenz des Autors in Lausanne am 5. Oktober 2023 (OREF/Expertsuisse).
read on
-
Field of Law: Einkommens----Gewinnsteuer, Vermögens----Kapitalsteuer, Andere-Abgaben-und-Steuern, National tax legislation, DBG, StHG, Direct Taxes, Andere-Abgaben-und-Steuern, Besteuerungsprinzipien, Verfahrensrecht
Martin Kocher /
Stéphanie Vuadens /
Marco Savoldelli
Dominique Seger
Anspruch auf Berichtigung der Veranlagungsverfügung trotz grobfahrlässigem Irrtum der Spediteurin
Urteil des Bundesgerichts 9C_730/2022 vom 2. November 2023 i.S. Spedition A. AG gegen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Dienstbereich Grundlagen, Sektion Recht.
Einfuhrabgaben; Abgabeperiode 2020 (Gegenstand).
Beschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung I, vom 19. August 2022 (A-4201/2021).
read on