Jusletter IT

Liebe Leserinnen und Leser

Schwerpunkte in diesem Jusletter IT sind Fragen des Cloud Computing, des Urheberrechts, der Providerhaftung sowie der Rechtslogik, der Formalisierung des Rechts und der Rechtslinguistik. Das Schlagwort der «digitalen Grundrechte» ist immer öfter zu hören; wir bieten einen soliden Einstieg mit einer Analyse relevanter Rechtsprechung des EGMR sowie des EuGH. Bei den wieder zunehmend wichtigeren technischen Fragestellungen sind einerseits praktische Aspekte – Repräsentation von Rechtswissen oder fortgeschrittene Anwaltssoftware – aber andererseits auch theoretische Ansätze, wie die Berechenbarkeit von juristischen Entscheidungen bedeutsam. Als neue innovative Forschungsthemen werden vorgestellt: IT-rechtlicher Begriff der Dominanz marktbeherrschender Unternehmen sowie ein Risikobegriff automatisierter Entscheidungen.

Zwei Beiträge vertiefen die bereits erschienen Analysen zum Cloud Computing. Carmen De la Cruz – Cloud Computing. Alter Wein in neuen Schläuchen? – beschäftigt sich umfassend mit den Herausforderungen dieses Outsourcings. Zusätzlich zu den Fragen im Infrastrukturbereich stellen sich Anforderungen hinsichtlich der Sicherheit, den Management-Aufgaben des Cloud Anbieters und Compliance-Themen. Rolf H. Weber und Dominic N. Staiger – Legal Challenges of Trans-border Data Flow in the Cloud (Rechtliche Herausforderungen des grenzüberschreitenden Datenflusses in der Cloud) – analyisieren die Fragen des grenzüberschreitenden Cloud Computing, insbes. des Datenschutzes.

Mit dem wichtigen Tribune de Genève-Urteil 5A_792/2011 des Schweizerischen Bundesgerichts beschäftigen sich zwei weitere Beiträge: Alexander Kernen – Volle Verantwortlichkeit des Host Providers für persönlichkeitsverletzende Handlungen seines Kunden – sowie Nik Schoch und Michael Schüepp – Provider-Haftung «de près ou de loin»? Abwehransprüche gegen Internet-Service-Provider im Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht im Lichte des Urteils des Bundesgerichtes 5A_792/2011 vom 14. Januar 2013. Im schweizerischen Recht gibt es keine Haftungsbegünstigung für Internet Service Provider, was zu einem Handelsbedarf des Gesetzgebers führt.

Mariagrazia Rizzi und Georg Jakob – Von den Ursprüngen zur Gegenwart des Urheberrechts: Malerei – bringen einen historischen Abriss des Urheberrechts am Beispiel der Malerei.

Rolf H. Weber und Ulrike I. Heinrich – Zur Grundrechtsgüterabwägung bei der Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internetkontext anhand der europäischen Rechtsprechung – widmen sich den digitalen Grundrechten und befassen sich eingehend mit der Judikatur des EGMR und des EuGH zum Datenschutzrecht, Urheberrecht und zu den Pflichten der Internet Service Provider.

Aleksander Wiatrowski möchte in seinem Dissertationsprojekt «Abuses of Dominant Companies in the Area of Data Protection and Data Security» einen neuen Begriff der «Dominanz von marktbeherrschenden Unternehmen» entwickeln und stellt in einem kurzen Beitrag das Projekt vor: The «Dominance» in Abuses of Dominant Companies (Die «Dominanz» im Missbrauch von marktbeherrschenden Unternehmen).

Die Rechtslogik wie auch die Anwendung mathematischer Methoden im Recht bleiben ein wichtiges Forschungsthema. Rainhard Z. Bengez arbeitet an einem Konzept der Berechenbarkeit von juristischen Entscheidungen im Kontext der Rechtstheorie und Rechtsinformatik. Er wird dieses Konzept in einer Reihe von Beiträgen vorstellen; in diesem Jusletter IT ist die Einführung zu finden: Gedanken zu einer Erweiterung der Logischen Rechtslehre zu einer Computable Legal Justification Theory. Thomas Preiß – Die Entwicklung eines Risikobegriffs zur Anwendung auf den Einsatz automatisierter Systeme im Sinne des § 49a VStG – entwickelt eine Methode zur Messung des Risikos von automatisierten Verwaltungsverfahren. Es bedarf natürlich noch wesentlich mehr Anstrengungen, damit diese Methoden sich zum praktischen Einsatz eignen.

Fritjof Haft – IT-Unterstützung in kontradiktorischen Gerichtsverfahren – das Projekt «Gaius» – zeigt die innovativen Möglichkeiten der Rechtsinformatik auf, kontradiktorische Verfahren (insbesondere Zivilprozesse und Verwaltungsgerichtsverfahren) effizienter zu gestalten.

Die zunehmende Bedeutung der Rechtslinguistik zeigt der Beitrag von Günther Schefbeck, Tanja Wissik, Elena Chiocchetti und Michael Wetzel: Europäische Rechtssprache(n) und Pflege von mehrsprachigen terminologischen Ressourcen.

Simon Schlauri – Die Notifizierbarkeit der SuisseID gemäss dem EU-Verordnungsvorschlag über elektronische Vertrauensdienste – analysiert die Möglichkeiten, die SuisseID mit dem geplanten EU-System der elektronischen Identifizierung einzubeziehen.

Dino Girardi und Monica Palmirani – Legal Issues and Economic Exploitation of Open Government Data (Rechtsproblem und wirtschaftliche Verwertung von Open Government Data) – geben einen Überblick über den Stand der Open Data Diskussion in der EU vor dem Hintergrund der Änderung der PSI-Richtlinie.

Zuletzt bringt Armin Horn eine Rezension des Kommentars von Bauer / Heckmann / Ruge / Schallbruch (Hrsg.), Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, gebunden, 1. Auflage 2012. Dessen Wert liegt in der umfassenden Kommentierung der rechtlichen Bestimmungen zu E-Government in Deutschland.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Lesen dieser Ausgabe!

Wien/Bern, im Mai 2013

 

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