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[Migrationsrecht] Uebersax et al. / Merkblätter zur migrationsrechtlichen Einordnung der Coronavirus-Massnahmen des Bundesrates

Im Rahmen der Lehrveranstaltung zum Migrationsrecht im Frühjahrssemester 2020 an der Juristischen Fakultät der Universität Basel haben engagierte Studierende verschiedene Merkblätter zu den migrationsrechtlichen Auswirkungen der bundesrätlichen Coronavirus-Massnahmen verfasst. Diese Merkblätter sollen mit der Publikation im Coronavirus-Blog einer grösseren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder vertiefte wissenschaftliche Analyse, sondern versuchen einzig, Einblicke darin zu ermöglichen, wie die Coronavirus-Massnahmen grundsätzlich migrationsrechtlich einzuordnen und mit welchen möglichen entsprechenden Folgen sie verbunden sind. Dabei beschränken sie sich auf die unmittelbaren migrationsrechtlichen Aspekte. Grundsätzliche verfassungs- und völkerrechtliche Fragen wie das Verhältnis der Begriffe der öffentlichen Ordnung und der öffentlichen Gesundheit, die in Art. 185 Abs. 3 BV nicht differenziert werden, wohl aber im Freizügigkeits- und Schengenrecht, sowie die Grenzen der bundesrätlichen Notverordnungskompetenz und deren Verhältnis zu den Grundrechten werden nicht oder nur beiläufig behandelt. Dessen ungeachtet wird aber wenigstens davon ausgegangen, dass die bundesrätlichen Massnahmen grundsätzlich dem Verhältnismässigkeitsprinzip nach Art. 36 Abs. 3 bzw. Art. 5 Abs. 2 BV unterliegen.

Die formelle Vorgabe war, die erarbeiteten Themen auf maximal einem Blatt (Vor- und Rückseite) darzustellen. Die Merkblätter sind themenorientiert, überschneiden sich teilweise und ergänzen sich in verschiedener Hinsicht. Sie geben den Stand von Ende April 2020 wieder, was angesichts des höchst dynamischen Charakters der bundesrätlichen Massnahmen wichtig und zu berücksichtigen ist. Die Merkblätter weisen keine einheitliche Form und Gestaltung auf; dies blieb den Studierenden überlassen. Sie sollen einen Ausgangspunkt für allfällige weitergehende wissenschaftliche Forschungsarbeiten anbieten.

Es handelt sich um folgende Merkblätter:

Es ist zu wünschen, dass die Merkblätter die erhofften Denkanstösse zu vermitteln vermögen.

Peter Uebersax, Titularprofessor für öffentliches Recht und öffentliches Prozessrecht an der Universität Basel