Das Internet-Recht umfasst nicht nur jene neuen Rechtsnormen, welche sich unmittelbar mit spezifischen Fragen der elektronischen Kommunikation befassen, sondern auch bzw. vor allem die Anwendung des geltenden Rechts auf Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Internet. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, inwieweit dies in der schweizerischen Rechtsprechung bislang geschehen ist. Angesichts der dargestellten Entscheide, welche vom Fernmeldegeheimnis über die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Providern und den Handlungsort einer Straftat bis hin zu Streitigkeiten um Domain Names reichen, wird klar, dass es sich beim Internet-Recht um eine typische Querschnittsdisziplin handelt.
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Rechtsanwälte können sich unter .pro registrieren lassen
Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat gemäss Medienmitteilung vom letzten Donnerstag, 16. November 2000, die Endungen .aero, .biz, .coop, .info, .museum, .name und .pro als neue Top-Level-Domains für das Internet zugelassen. Rechtsanwälte beispielsweise können sich neu unter .pro eintragen lassen. Die Registrierung soll ab 2001 möglich sein.
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Heute vor elf Jahren, am 20. November 1989, wurde die Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) in der UNO-Generalversammlung durch Akklamation angenommen. Am 1. November 2000 hat der Bundesrat zuhanden des UNO-Kinderrechtsausschusses den ersten Bericht der Schweiz zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention verabschiedet. Die beiden Begebenheiten bilden den Anlass zum vorliegenden Beitrag.
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Persönlichkeitsschutz und Medien: Zwei aktuelle Entscheide des Bundesgerichts (BGE 126 III 209 und 126 III 305)geben Anlass zu einem Überblick über die geltende Rechtslage.
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Der Kanton Zug verfügt mit seinem Datenschutzgesetz vom 27. September 2000 über ein modernes und schlankes Regelwerk zum Schutze der Grundrechte von Personen. Das siebenundzwanzig Paragraphen umfassende Gesetz tritt aller Voraussicht nach am 6. Dezember 2000 in Kraft. Vom Zuger Datenschutzbeauftragten, welcher bereits im Amt ist, werden schon heute regelmässig per E-Mail unentgeltlich aktuelle Kurzinformationen zum Datenschutzrecht und zur Datensicherheit verschickt. Zudem hat er eine nützliche und frei zugängliche Datenbank aufgebaut.
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Das Bundesgericht hat die Schadenersatz- und Genugtuungsforderung einer Frau abgewiesen, die sich beim Duschen in einem Bootshafen am Bodensee schwere Verbrennungen zugezogen hatte, die zum Teil bleibende Narben zur Folge haben. Bereits das Bezirksgericht Rorschach und das Kantonsgericht St. Gallen hatten die Klage der Verunfallten abgewiesen, welche vom Betreiber des Hafens die Summe von 17 000 Franken forderte. Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin ist jetzt in Lausanne abgewiesen worden.
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Die vom Kur- und Verkehrsverein Davos pro Logiernacht erhobenen Kur- und Sporttaxen sind laut Urteil des Bundesgerichts als Subventionen der Gemeinde zu betrachten und als solche von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Genau besehen handelt es sich bei den vom Gast über den Wirt oder Hotelier bezahlten Taxen um Beiträge der Gemeinde an den Kurverein, denn die Steuerhoheit liegt bei der Gemeinde. Die Taxe ihrerseits ist keine Kausalabgabe, sondern «eine Steuer zur Abgeltung bestimmter Kosten, die mit der Bereitstellung von Anlagen und weiteren Dienstleistungen zusammenhängen (Kostenanlastungssteuer)». Aus diesem Grund sind die Einnahmen aus der Kur- und Sporttaxe bei der Gemeinde als Hoheitsträger von der Mehrwertsteuer ausgenommen.
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Domaines juridiques: Imposition des personnes morales
Unbegründete Einwände gegen Tessiner Sonderstaatsanwalt
Die im Zusammenhang mit den Ungereimtheiten um den Aufenthalt des mutmasslichen italienischen Zigarettenschmugglers Gerardo Cuomo im Tessin erfolgte Einsetzung eines Sonderstaatsanwalts ist weder verfassungsrechtlich noch mit Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention zu beanstanden. Dies geht aus der schriftlichen Begründung des Urteils hervor, mit welchem das Bundesgericht am 3. Oktober dieses Jahres zwei staatsrechtliche Beschwerden des früheren Präsidenten des kantonalen Strafgerichts Franco Verda abgewiesen hat (NZZ 7. 10. 00). Gegen ihn wird wegen der Kontakte zu Gerardo Cuomo ermittelt, und er ist in diesem Zusammenhang auch seines Amtes enthoben worden.
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Domaines juridiques: Egalité devant la loi. Garantie de procédure. Interdiction de l'arbitraire
Bellasis Strafanzeigen werden nicht an die Hand genommen
Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts hat es abgelehnt, den Verfahrensweg für das von Dino Bellasi im Zusammenhang mit einem Interview im «Sonntags-Blick» gegen die Eidgenössische Untersuchungsrichterin Monique Saudan angestrengte Strafverfahren wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses und wegen Ehrverletzung zu öffnen. Die Verweigerung der Ermächtigung zur Strafverfolgung kann mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern angefochten werden.
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Vergütet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern die Kosten für die Krankenkasse ganz oder teilweise, dann gehört der fragliche Betrag zum massgebenden Lohn, auf welchem die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten sind. Eine Beitragsbefreiung kommt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) nur in Frage, wenn der Arbeitgeber den von ihm übernommenen Prämienanteil direkt an die Krankenkasse überweist. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der AHV-Verordnung, laut welchem «Beiträge des Arbeitgebers an die Kranken- und Unfallversicherer seiner Arbeitnehmer» nicht zum massgebenden Lohn gehören, sofern alle Betriebsangehörigen gleich gehandelt werden (Art. 8 lit. b). Diese Verordnungsbestimmung ist aus Sicht des EVG gesetzmässig, hat doch der Bundesrat mit deren Erlass der Absicht des Gesetzgebers Rechnung getragen, die Arbeitgeber zu Leistungen an die Krankenkassen zu motivieren und so Notlagen der Arbeitnehmer zu vermeiden.
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Domaines juridiques: Assurance vieillesse et survivants