Nachdem das Bundesamt für Statistik die Öffentlichkeit am letzten Donnerstag (dazu NZZ vom 1.12.2000, S. 21) darüber informiert hat, dass die seit Juni ausgewiesenen Teuerungsraten zu hoch und der Index der Konsumentenpreise infolgedessen in den vergangenen Monaten falsch ermittelt und bekanntgemacht worden waren, hat dies nicht nur eine allgemeine Verunsicherung ausgelöst, sondern zugleich auch die Frage nach eventuellen rechtlichen Konsequenzen aufgeworfen. In diesem Zusammenhang war die Rede von Schadenersatzansprüchen und Grundlagenirrtum bei Verträgen, die unter Bezugnahme auf den Index abgeschlossen wurden. Der folgende Beitrag befasst sich mit den möglichen Auswirkungen auf derartige Verträge.
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Domaines juridiques: CO partie générale
Ulrich Zimmerli /
Andreas Lienhard /
Urs Bolz /
Philippe Mastronardi
Die Rechtswissenschaft hat immer wieder auf heikle Fragen im Zusammenhang mit der wirkungsorientierten Verwaltungsführung hingewiesen. Die Autoren legen im vorliegenden Beitrag zwei unterschiedliche Optionen der Parlamente für die Ausübung der wirkungsorientierten Steuerung dar.
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Domaines juridiques: Organisation de l'Etat et autorités
Seit ungefähr zwei Jahren existiert mit dem E-Kurier ein Internet-Dienst, der den sicheren Datenverkehr durch sogenanntes Tunnelling gewährleistet. Die Kommunikation findet hier nicht mehr über herkömmliche E-Mail statt, sondern wird mittels des WWW-Dienstes durch vertrauliche virtuelle Tunnels geleitet, die durch das Internet gelegt werden. Es erfolgt nicht mehr eine Verschlüsselung der einzelnen Dokumente, sondern unverschlüsselte Dokumente werden über eine sichere Verbindung übertragen. Wie der Autor in seinem Beitrag festhält, kann der Einsatz eines E-Kuriers für einen Anwalt sehr sinnvoll sein, um der bei elektronischer Korrespondenz bestehenden Gefahr einer Verletzung des Anwaltsgeheimnisses und dem daraus folgenden Haftungsrisiko zu begegnen. Ein grosser Vorteil des E-Kuriers gegenüber verschlüsselter E-Mail liegt darin, dass auf Seiten der Kommunikationsteilnehmer nur eine herkömmliche Internet-Ausrüstung und insbesondere keine elektronischen Zertifikate verfügbar sein müssen.
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Domaines juridiques: Droit du notaire et de l'avocat
Die «Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy» (UDRP) ermöglicht es Markeninhabern, vor einem durch die «Internet Corporation for Assigned Names and Numbers» (ICANN) anerkannten Schiedsgericht auf Übertragung eines unter der Top-Level-Domäne «.com», «.org» oder «.net» registrierten Domänennamens zu klagen. Das Verfahren ist schnell und kostengünstig, wirft aber auch Fragen auf. Anhand einiger neuer Entscheide wird gezeigt, dass sich das WIPO-Schiedsgericht nicht immer von rechtlichen Überlegungen leiten lässt und sich mehrfach über den Wortlaut und die Entstehungsgeschichte der UDRP hinweggesetzt hat. Dies führt in der Praxis oft zu einer Erweiterung des Anwendungsbereichs der UDRP, im Einzelfall können aber auch Einschränkungen resultieren.
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Die Justizministerinnen und Justizminister der EU haben letzte Woche unter Berufung auf einen verbesserten Konsumentenschutz im Internet eine neue Verordnung beschlossen. Jeder Käufer soll seine Ansprüche gegen einen Internet-Anbieter, der seinen Sitz in einem anderen EU-Staat hat, in seinem Heimatstaat einklagen können.
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Wer bei einem bewilligten Spielkasino im Ausland Schulden hat, kann dafür künftig in der Schweiz auf dem Weg der Schuldbetreibung belangt werden. Das Bundesgericht hat eine aus den dreissiger Jahren stammende Rechtsprechung teilweise aufgegeben und entschieden, dass die Zwangsvollstreckung derartiger Forderungen gemäss heutiger Anschauung nicht in stossender Weise grundlegendste Prinzipien der schweizerischen Rechtsordnung verletzt und daher nicht gegen den sogenannten Ordre public verstösst.
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Komplizierte Füllung einer Gesetzeslücke im Schadensrecht
Muss ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer während der Dauer einer unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit den Lohn zahlen, kann er sich laut einem Urteil des Bundesgerichts an dem für den Unfall haftenden Dritten schadlos halten, obwohl ein solcher Regress im Gesetz nicht vorgesehen ist. Die Lücke im Schadensrecht wird durch den Leitentscheid auf eine Weise geschlossen, die innerhalb des Gerichts nicht unbestritten blieb.
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Die Praxis der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV und IV für im Ausland wohnende Personen, wonach den Vorinstanzen für die Stellungnahme zu einer Beschwerde grundsätzlich immer eine Frist von vier Monaten eingeräumt wird, ist laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts rechtswidrig.
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Domaines juridiques: Assurance vieillesse et survivants, Assurance maladie et accidents. Assurance invalidité
Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen von Personen, die im Zusammenhang mit den inzwischen eingestellten Strafverfahren wegen des Verdachts auf Korruption bei der Computerbeschaffung an der ETH zu Unrecht in Untersuchungshaft sassen, sind an die Adresse des Bundes zu richten. Dies geht aus einem einstimmig gefällten Urteil der bundesgerichtlichen Anklagekammer hervor, welche ihre eigene Zuständigkeit in der Sache bejaht, obwohl der Bund das Strafverfahren dem Kanton Zürich übertragen hatte.
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Die von den Stimmberechtigten der Stadt Zürich am 28. September 1997 beschlossene Ausgabenbremse kann wirksam werden. Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Zürcher Regierungsrats bestätigt, welcher die Abstimmung für gültig erklärt hatte. Die dagegen gerichtete staatsrechtliche Beschwerde wurde abgewiesen.
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Ist ein Schuldner auf die Benützung eines Autos angewiesen, dann genügt es laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht, ihm bei der Festsetzung des von der Lohnpfändung ausgenommenen Existenzminimums lediglich eine Kilometerpauschale von 50 Rappen anzurechnen.
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Umstrittene Teilintegration des EVG ins Bundesgericht
Soll dem Bundesgericht gegen den einhelligen Willen seiner 30 Mitglieder eine Fusion mit dem dreimal kleineren Eidgenössischen Versicherungsgericht aufgezwungen werden? Der Bundesrat schlägt dies im neuen Bundesgerichtsgesetz vor, das derzeit die Ämterkonsultation durchläuft. Für den Schritt sprechen beachtliche Gründe, Bedenken und Zweifel weckt das forsche Vorgehen.
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Domaines juridiques: Organisation de l'Etat et autorités