Der Beitrag behandelt die Frage, wie die rechtlichen Rahmenbedingungen im Interesse einer Förderung der kulturellen Vielfalt im internationalen Handel von audiovisuellen Werken zu gestalten sind.
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Diskussionsentwurf publiziert - Inkraftsetzung auf 1. Januar 2002
Das Bundesministerium der Justiz hat den lange erwarteten Entwurf der Schuldrechtsmodernisierung publiziert. Die bedeutendste Schuldrechtsreform seit der Inkraftsetzung des BGB tritt damit in die entscheidende Endphase.
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Eine Zeitung darf Leserbriefe, die eindeutig nicht gerechtfertigte Anschuldigungen enthalten, nicht veröffentlichen. In einem konkreten Fall im April dieses Jahres ging es um die Publikation eines Leserbriefes im Zusammenhang mit einer Busbeschaffung. Der Leserbriefschreiber unterstellte der Direktion des Busbetriebs indirekt die Annahme von Schmiergeldern. Der Schweizer Presserat hiess kürzlich eine dagegen erhobene Beschwerde gut und hielt fest, dass die betreffende Zeitung die „Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten“ verletzt habe.
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Die Bildberichterstattung einer Zeitung über Verkehrsunfälle darf die Grenze des emotional Erträglichen nicht überschreiten. So verletzt beispielsweise eine Veröffentlichung eines Unfallbildes, das einen sterbenden jungen Mann in Nahaufnahme zeigt, die Menschenwürde und die Privatsphäre. Dies geht aus einer letzte Woche publizierten Stellungnahme des Schweizer Presserates hervor.
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Letzte Woche wurde in Luzern die Schweizerische Verwaltungsrichtertagung 2000 durchgeführt. Im Mittelpunkt stand das Referat „Funktionelle Grenzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit“ von Prof. Dr.iur. Pierre Tschannen, Ordinarius für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bern.
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Gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts verursacht der Umstand allein, dass ein Mieter seine Wohnung auf unbestimmte Zeit untervermietet, keine «wesentliche Nachteile» für den Vermieter, die es ihm erlauben würden, seine Zustimmung zur Untermiete zu verweigern.
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Domaines juridiques: Contrat de bail et de bail à ferme
Vor kurzer Zeit hatte der bundesgerichtliche Kassationshof in Strafsachen entschieden, dass bereits eine erstmalige Blaufahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 2,5 Promille eine Begutachtung der Fahreignung zwingend gebietet. Dasselbe gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch für einen deutlich niedrigeren Promillewert, sofern es innert relativ kurzer Zeit zu einer zweiten Blaufahrt kommt.
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Löst das normale Befahren einer Verkehrsberuhigungsschwelle auf Grund vorbestehender Schäden der Halswirbelsäule gesundheitliche Probleme aus, so liegt rechtlich gesehen kein Unfall vor. Dies geht aus einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) im Falle eines Autolenkers hervor, bei dem das Überqueren einer verkehrsberuhigenden Schwelle zu einem Schmerzschub mit motorischer Teilparese, das heisst einer unvollständigen Lähmung im linken Arm geführt hatte. In der Folge wurde eine vorbestehende Diskushernie sowie eine massive Osteochondrose (Knochen- und Knorpeldegeneration) festgestellt.
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Domaines juridiques: Assurance maladie et accidents. Assurance invalidité
Ein korrekt zustande gekommener Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ohne Einhaltung der Kündigungsfristen ist gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts zulässig, sofern damit nicht nur auf die Lohnfortzahlungspflicht während der Kündigungsfrist, sondern auch auf die in dieser Zeit geschuldete Arbeitsleistung verzichtet wird.
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Weigert sich ein auf dem Bau tätiger Arbeitnehmer hartnäckig, den vorgeschriebenen Helm zu tragen, kann dies ein wichtiger Grund sein, der eine fristlose Entlassung rechtfertigt (Art. 337 Obligationenrecht). Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das sich allerdings nicht mit allen Aspekten der Problematik auseinandersetzen musste, weil die vom Arbeitnehmer und seiner Gewerkschaft eingereichte Berufung in mehreren Punkten den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte.
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