Kommentar zum Bundesgerichtsentscheid 2P.289/2000 vom 8. Januar 2002
Im interkantonalen Steuerrecht gab das Nebensteuerdomizil des Liegenschaftsortes mit all seinen Facetten immer wieder Anlass zu Kontroversen und damit dem Bundesgericht Gelegenheit, seine Praxis weiterzuentwickeln, so auch im nachfolgend besprochenen Entscheid, bei dem es um die kollisionsrechtliche Behandlung von Kommissionen einer Immobilienmaklerin geht. Neben den materiellen Fragen betreffend das interkantonale Steuerrecht beinhaltet das Urteil interessante prozessuale Fragen und solche betreffend das Steuerharmonisierungsrecht.
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In einem Artikel der NZZ vom 19. Oktober 2001 („Auffanggesellschaft als Lösung. Zur Restrukturierung der Swissair im Nachlassverfahren“) vertraten die Autoren Isaak Meier, Jürg Peyer und Felix Rutschmann die Meinung, mit der per 1.1.1997 erfolgten Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) sei es versäumt worden, die Revision des Nachlassverfahrens effizient auszugestalten. Der Fall Swissair habe gezeigt, dass das geltende Nachlassvertragsrecht ungeeignet sei für eine „direkte Sanierung“, d.h. eine Sanierung eines Unternehmens unter Beibehaltung dessen bisherigen Rechtspersönlichkeit, und es sei zu bedauern, dass das schweizerische Recht nicht nach dem Vorbild des „Chapter 11“ des US-amerikanischen Konkursrechts revidiert worden sei. Nachfolgend wird dieser Auffassung widersprochen.
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Software steuert heute Prozesse in allen Lebensbereichen. Ab einem gewissen Komplexitätsgrad sind Softwarefehler jedoch praktisch unvermeidlich. Unscheinbare Programmfehler haben schon zum Absturz von Flugzeugen, zu medizinischen Fehlbehandlungen oder zu Bränden geführt. Damit gewinnt auch der Aspekt der Produktehaftung an Bedeutung. Das Produktehaftungsrecht knüpft am Begriff der "beweglichen Sache" an. Software ist jedoch primär ein immaterielles Gut. Es fragt sich daher, inwieweit sie unter das Produktehaftungsrecht fällt.
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Domaines juridiques: Responsabilité du fait des produits
"Le droit des affaires est un concept nouveau, d´inspiration française. Il fait une timide apparition dans les années 50 et le premier manuel français de droit des affaires date de 1961. Traduction du "Business Law" anglo-américain, il n´est pas dépourvu d´une certaine imprécision et demeure, pour de nombreux juristes, une appellation dérangeante et toujours étrangère aux divisions classiques du droit. Par cet ouvrage, l´auteur est le premier en Suisse à tenter une présentation générale du droit des affaires dans une approche qui fait éclater les catégories traditionnelles du droit et des ouvrages de doctrine. Aussi, le juriste suisse sera-t-il peut-être déconcerté de voir traiter dans un même volume de problématiques de droit privé et de droit public, de droit pénal ou de droit administratif, autant de domaines qui sont traditionnellement bien distingués. Le droit des affaires s´apparente ainsi à une tentative pédagogique de réunir l´essentiel des règles dont dépend la vie (et la mort) de l´entreprise. L´ouvrage a été conçu comme outil de premier recours, à l´intention des étudiants (mais non seulement des juristes), des praticiens, des cadres d´entreprises et des étrangers qui souhaitent mieux connaître l´environnement juridique du commerce, des services et de l´industrie".
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Der Gegensatz zwischen staatlichem Gesetz und Naturrecht ist ein anthropologisches Phänomen, das schon die Antike beschäftigt hat und sich wie ein roter Faden durch das abendländische Rechtsdenken zieht. Die Existenz einer materialen Gerechtigkeitsethik, gleichgültig, ob man sie als Naturrecht bezeichnet, als göttliche Ordnung oder sonstwie, kann nicht ernsthaft bestritten werden. Der folgende Beitrag behandelt das Spannungsverhältnis zwischen diesem Naturrecht und dem positiven Recht im Spiegel der Geschichte.
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Bei der Lohnpfändung darf das Betreibungsamt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts Konkubinatspartner nicht einfach gleich behandeln wie Ehegatten. Bei einer im Konkubinat lebenden Person «darf der Beitrag, der zulasten des Lebenspartners an die Kosten des gemeinsamen Haushalts berücksichtigt wird, deren Hälfte nicht übersteigen».
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Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ist es nicht willkürlich, einen normalen Obstbaum als Zwergbaum zu betrachten, sofern er von Menschenhand beständig auf eine Höhe von maximal drei Metern zurückgeschnitten wird. Konkret zu beurteilen war in Lausanne das Schicksal zweier Apfelbäume im Kanton Aargau, die rund zweieinhalb Meter von der Grenze des Nachbargrundstücks entfernt stehen.
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Die vom Kanton Wallis auf der Elektrizitätsproduktion mit Wasserkraft erhobene besondere Steuer beruht laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage. Diese findet sich im kantonalen Wasserkraftgesetz, das eine solche Abgabe in Höhe von 60 Prozent des gemäss eidgenössischem Wasserrechtsgesetz maximal zulässigen Wasserzinses von derzeit Fr. 80.- je Kilowatt Bruttoleistung vorsieht.
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Domaines juridiques: Autres impôts. Taxes et émoluments
Das Zürcher Sozialversicherungsgericht muss auf Verlangen des Bundesgerichts die Opferhilfeansprüche einer im Reinigungsdienst des Universitätsspitals tätigen und dort angeblich zweimal von einem Mitarbeiter vergewaltigten und von weiteren Personen sexuell belästigten Frau neu überprüfen. Der inzwischen entlassene Hauptbeschuldigte bestreitet den Vorfall. Nach der Durchführung verschiedener Verwaltungsverfahren reichte die Gesundheitsdirektion indes Strafanzeige gegen ihn ein. Die Staatsanwaltschaft musste das Verfahren aber einstellen, weil die inzwischen verheiratete und schwangere Frau von ihrem Aussageverweigerungsrecht gemäss Opferhilfegesetz Gebrauch machte.
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Wer harte Pornographie erwirbt oder besitzt, macht sich ab 1. April 2002 strafbar. Der Bundesrat hat eine entsprechende Revision des Strafgesetzbuches (StGB) auf diesen Zeitpunkt in Kraft gesetzt.
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Domaines juridiques: Délits contre l'intégrité sexuelle
Bericht der Eidgenössischen Bankenkommission vom 14. März 2002
Im Bericht vom 14. März 2002 hält die EBK fest, dass ihre Untersuchungen keine Hinweise auf Insiderdelikte durch Terroristen ergeben haben. Im Folgenden wird die Pressemitteilung wiedergegeben und auf den Bericht verwiesen.
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Domaines juridiques: Droit pénal économique (LCD, loi sur les cartels, loi sur les banques, loi sur les bourses)
Das Bundesgericht hat einen sechsmonatigen Ausweisentzug für einen Raser, der auf der Autobahn mit 192 km/h gefahren war, als zu hoch beanstandet und auf eine Dauer von vier Monaten reduziert. Dass ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 72 km/h als schwere Verletzung der Verkehrsregeln gilt und zwingend zu einem Ausweisentzug führt, war unbestritten. Die kantonalen Behörden waren indes von einem Rückfall und damit von einer Mindestentzugsdauer von sechs Monaten ausgegangen, weil dem Schnellfahrer im Jahr zuvor der Führerausweis für Motorfahrräder entzogen worden war, weil er zwei Töffli frisiert hatte.
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Domaines juridiques: Droit de la circulation routière
Die im Zusammenhang mit der geplanten Überbauung am Kreuzplatz vom Zürcher Heimatschutz gegen einen Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts eingereichte staatsrechtliche Beschwerde (vgl. NZZ vom 15. 2. 02) erhält keine aufschiebende Wirkung, und das Verfahren wird auch nicht sistiert. Beide Gesuche des Heimatschutzes sind vom Präsidenten der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts abgewiesen worden.
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Domaines juridiques: Droit des constructions et de l'aménagement du territoire. Droit foncier
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat 2001 viermal mehr Pendenzen pro Richter verzeichnet als das Bundesgericht. In Lausanne spricht man denn auch nicht mehr von Überlastung, sondern von einer «Falschbelastung». Diese wäre durch effiziente Anwendung des vereinfachten Verfahrens aus eigener Kraft zu korrigieren.
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