Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Spamming ist zeitraubend, mühsam und kann einem ab und zu wirklich die Lust am Herunterladen seiner elektronischen Post vergällen. Die Verfügung (Akten-Nr. GR020021) einer Einzelrichterin des Kantons Zürich vom 6. Dezember 2002 ist wohl das einzige Schweizer Urteil, das sich mit den strafrechtlichen Aspekten des Versendens von Massen-E-Mails auseinander setzt. Das Urteil wurde teilweise veröffentlicht in sic! 2003/7/8, S. 619-626 (mit Kommentar von Mathis Berger) und wird heute in Jusletter in anonymisierter Form im Volltext wiedergegeben («Spamming aus strafrechtlicher Sicht»).

PD Dr.iur. Thomas Gächter rezensiert die Dissertation von Gabrielle Steffen («Droit aux soins et rationnement. Approche d’une définition des soins nécessaires»). Sie analysiert darin die Rationierung im Gesundheitswesen aus verfassungsrechtlicher, sozialversicherungsrechtlicher und rechtsvergleichender Sicht (««La capacité de pouvoir être» - Rezension»).

Dr.iur. Roland Pfäffli bespricht unter dem Titel «Schuldbrief: Angabe des Schuldners im Titel» den BGE 129 III 12.

Tanja Melchert befasst sich eingehend mit der Haftungskategorie «Wrongful-birth» bzw. «Wrongful life» («Ärztliche Haftpflicht bei Fällen von Wrongful life - Über die Macht des Mitgefühls im Recht»).

Viel Vergnügen bei der Lektüre wünscht

Nils Güggi

Koordination Jusletter