Liebe Leserinnen und Leser
Das Urheberrecht hat grundsätzlich die Schaffung eines Investitionsanreizes für Urheber durch Gewährung eines Auschliesslichkeitsrechts zum Ziel. Gleichzeitig setzt das Urheberrecht diesem Ausschliesslichkeitsrecht Schranken und sorgt so für einen «Ausgleich zwischen den Interessen des Rechtsinhabers und der Allgemeinheit». Das Vorgehen der Musikindustrie gegen Napster, Kazaa und Morpheus, um nur einige bekannte Beispiele zu nennen, hat den Gesetzgebungsprozess verschiedener Länder und der EU dahingehend beeinflusst, den urheberrechtlichen Schutzumfang auszuweiten. Zusätzlich wurden technische Massnahmen zum Schutz digitaler Daten (Stichwort DRM) entwickelt. Lic.iur. Matthias U. Studer plädiert in seinem Aufsatz für ein sorgfältiges Abwägen der gegenseitigen Interessen von Urhebern und Allgemeinheit und «möchte die Diskussion aller Interessengruppen anregen» («Urheberrechtliche Schranken im Spannungsfeld neuer Rechtsentwicklungen» - «Die notwendige Diskussion über den Umfang des Urheberrechtsschutzes»).
Prof. Dr. Franz Kellerhals, Fürsprecher, und Dr. Bernhard Berger, Fürsprecher, LL.M., bieten in «Swiss Rules of International Arbitration» einen Überblick zur neuen vereinheitlichten Internationalen Schiedsordnung der Schweizer Handelskammern. Die Schiedsordnung tritt im Bereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit an Stelle der bisherigen Schiedsreglemente der ZHK, der CCIG, der HKBB, der BHK, der CVCI sowie der Ccia-Ti.
In «Straflosigkeit im Schweizerischen Recht?» widmet sich Dr.iur. RA Philip Grant der Veröffentlichung «Der Kampf gegen die Straflosigkeit» der Schweizerischen Gesellschaft gegen Straflosigkeit (TRIAL).
Dr.iur. Roland Pfäffli präsentiert einen Beitrag zum 100-jährigen Jubiläum der Schweizerischen Juristen-Zeitung.
Urs Marti berichtet über den 11. Berner Bankrechtstag vom 6. Februar 2004 («Vermögensverwaltung und Nachlassplanung»).
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter
PS: Jusletter ist seit kurzem zusätzlich zur bekannten Ausgabe (E-Mail) auch als RSS-Feed zugänglich . Weitere Informationen dazu finden Sie in: Martin Affolter, Knigge für Computer - Umgangsformen für Maschinen , in: Jusletter 1. März 2004, http://www.weblaw.ch/jusletter/artikel.asp?articleNr=3006.