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Schwerpunkt-Thema: «Erwachsenenschutz»

Liebe Leserinnen und Leser

1999 setzte Arnold Koller erstmals eine Expertenkommission zur Revision des Vormundschaftsrechts ein. Ziel der Revision war und ist es, «das Selbstbestimmungsrecht schwacher, hilfsbedürftiger Personen zu wahren und zu fördern, gleichzeitig aber auch die erforderliche Unterstützung sicherzustellen und gesellschaftliche Stigmatisierungen zu vermeiden.» (www.ofj.admin.ch/themen/vormund/i-com-d.htm). Seit Inkrafttreten des ZGB am 1.1.1912 wurde das Vormundschaftsrecht nämlich kaum überarbeitet. Eine wichtige Ausnahme bildet das Bundesgesetz über die fürsorgerische Freiheitsentziehung, das am 1.1.1981 in Kraft getreten ist.

Ein ehemaliges Mitglied dieser Expertenkommission, Prof. Dr. Bernhard Schnyder, widmet sich in seinem Aufsatz den diesbezüglichen Vorentwürfen aus dem Jahre 2003. Der Beitrag «Die Entstehung und die Inhalte des neuen Erwachsenenschutzrechts» basiert auf einem Vortrag, den er am 27./28. November 2003 an der Vereinigung Schweizerischer Amtsvormundinnen und Amtsvormunde sowie der Konferenz der kantonalen Vormundschaftsbehörden gehalten hat.

Bundesgerichtspräsident Dr. iur. Heinz Aemisegger und lic. iur. Karin Scherrer analysieren die Praxis des Bundesgerichtes in Bezug auf die fürsorgerische Freiheitsentziehung und die Zwangsmedikation. Grundlage zum Beitrag bildet ein Referat, welches Bundesrichter Aemisegger an der Jahreskonferenz der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie (28. - 30. August 2003) gehalten hat.

Dr. med. Marc Graf, Oberarzt, Forensik, Psychiatrische Universitätsklinik Basel, und Dr. med. Martin Eichhorn thematisieren die «Wechselwirkung von Psychiatrie und Recht» und durchleuchten die rechtlichen Behandlungsgrundlagen bei psychiatrisch unbestrittener Behandlungsbedürftigkeit aus praktischer Sicht («Werden psychiatrische Patienten zunehmend kriminalisiert, um für sie Behandlungsmöglichkeiten zu schaffen?»).

Anhand der «Entscheide der Psychiatrierekurskommission des Kantons Basel-Stadt im Jahr 2000» nehmen Dr. med. Martin Eichhorn, Oberarzt an der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel, Dr. Rémy Zimmermann, Dr. Kurt Kräuchi und Prof. Dr. Asmus Finzen eine Lagebeurteilung vor. Sie stellen dabei u.a. die rechtliche Situation betreffend zwangsweise Hospitalisierung und  medikamentöse Zwangsbehandlung dar und untersuchen rückblickend die Klinikanträge und Rekursentscheide bei unfreiwilligen Klinikeinweisungen im Jahr 2000 in der Universitätsklinik Basel.

Eine spannende Lektüre wünscht

Nils Güggi

Koordination Jusletter