Liebe Leserin
Lieber Leser
Seit letzter Woche (17.8.2004) ist in der Datenbank «Urteile ab 2000» des Bundesgerichts der in der Presse bereits mehrfach thematisierte BGE 6S.318/2003 vom 27.5.2004 einsehbar. Markus Felber bespricht den Entscheid in seinem Beitrag «Öffentlich ist, was nicht strikt privat ist». Gegenstand des Urteils ist Art. 261bis StGB (Rassendiskriminierung), dessen Anwendung das Bundesgericht neu definiert: «Aus diesen Erwägungen kann an der bisherigen Umschreibung des Tatbestandsmerkmals der Öffentlichkeit im Sinne von Art. 261bis StGB nicht festgehalten werden. Es gelten vielmehr inskünftig ungeachtet der Zahl der Adressaten alle Äusserungen und Verhaltensweisen als öffentlich, die nicht im privaten Rahmen erfolgen. Als privat sind Äusserungen anzusehen, die im Familien- und Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen.» (E. 5.2.2)
RA Philipp Lindenmayer geht der Frage der Haftung des Verwaltungsrates für die Verrechnungssteuer sowohl bei der formellen wie bei der faktischen Liquidation nach. Er verarbeitet dabei die einschlägige Literatur sowie die Rechtsprechung der Eidg. Steuerverwaltung.
RA und Notar Dr. Hermann Thebrath informiert über eine Neuerung im deutschen Steuerrecht und damit zusammenhängende Verfahrenspflichten auch für Schweizer Unternehmen, welche mit verbundenen Gesellschaften in Deutschland Geschäfte tätigen. Er vermittelt in seinem Beitrag eine Übersicht über eine neue Verordnung des Bundesfinanzministeriums vom 13.11.2003. Die «Verordnung zu Art, Inhalt und Umfang von Aufzeichnungen im Sinne des § 90 Abs. 3 der Abgabenordnung» regelt u.a. im Detail die sich aus dem Steuervergünstigungsgesetz ergebenden Dokumentationspflichten.
Lic. iur. Martin Schaub publiziert einen völkerrechtlichen Essay zu aktuellen Fragen um das Völkerrecht («Geronnene Erfahrung - Eine optimistische Betrachtung der Desavouierung des Völkerrechts»).
Eine spannende Lektüre wünscht
Nils Güggi
Koordination Jusletter