Jusletter

«In Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben.»
Brief des Paulus an die Römer, Kapitel 13.6

«Steuern sind ein erlaubter Fall von Raub.»
Thomas von Aquin (1224 - 1274)

Liebe Leserinnen und Leser

Das Fiskalsystem war offensichtlich schon früher ein Thema, dem sich die Gelehrten nicht entziehen konnten. Thomas Stadelmann nimmt die Unternehmenssteuerreform II unter die Lupe und überprüft, inwieweit die Vernehmlassungsvorlage Verbesserungen in Bezug auf die verfassungsmässigen Anforderungen, insb. den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, bringt und inwiefern weiterer Handlungsbedarf besteht. Als weitergehenden Schritt schlägt er vor, bezüglich der Überführung von Geschäftsvermögen in das Privatvermögen grundsätzlich einen totalen Steueraufschub zu gewähren. Sodann solle der Wechsel zum Kapitalrückzahlungsprinzip generell und vollumfänglich erfolgen, also nicht beschränkt auf Agios, sondern bezogen auf sämtliche Kapitaleinlagen und ohne zeitliche Limitierung. Weiter müsse eine explizite gesetzliche Regelung getroffen werden, wonach die Qualifizierung eines Einkommens als Kapitalgewinn oder Vermögensertrag aus Beteiligung aufgrund des subjektiven Herkunftsprinzipes erfolgt.

RA Martin Sterchi beschäftigt sich mit BGE 1A.207/2004 vom 13. Dezember 2004 und insb. mit der Entschädigung für Anwaltskosten im Rahmen der Opferhilfe und im Rahmen der unentgeltlichen Prozessführung (uP).

Ebenfalls der uP widmet sich Dr. iur. RA Manuel Arroyo . Er bespricht das Urteil 4P.314/2004 vom 24. Februar 2005. Dort äusserte sich das Bundesgericht zu diversen Fragen bezogen auf die uP, für den Fall, dass eine Prozesspartei während der Rechtshängigkeit des Verfahrens stirbt.

Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Seit der Gründung von Jusletter im Jahr 2000 hat Frau Dr. iur. RA Katharina Schindler die Redaktion «Internet und Recht» erfolgreich betreut. Per Ende April wird sie die Redaktionstätigkeit für Jusletter einstellen. Sie hat uns beim Start von Jusletter stark unterstützt und uns ihr Vertrauen geschenkt. Wir wünschen ihr für die Zukunft viel Erfolg und bedanken uns von Herzen für die geleistete Arbeit. In Zukunft wird Prof. Thomas Hoeren die neu in «Informatik und Recht» umgetaufte Redaktion weiterführen.

Eine spannende Lektüre wünscht

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

post scriptum: Die Reaktionen auf den Hinweis betreffend den Zitiervorschlag von Jusletter in der letzten Jusletter E-Mail haben gezeigt, dass eine ergänzende Erklärung sinnvoll ist. Jusletter kann nicht einfach nur zitiert werden, Jusletter kann sehr genau zitiert werden. Dazu fügt man dem Zitiervorschlag (anstelle von Seitenzahlen) einfach die genaue Angabe der Randziffern der Fundstelle bei. Beispiel: Zum Ankereffekt vgl. Mark Schweizer, Der Einfluss des ersten Angebots auf den Ausgang von (Gerichts-)Verhandlungen, in: Jusletter 8. März 2004, Rz 4 ff.