Liebe Leserinnen und Leser
Dr. RA Lorenz Ehrler befasst sich mit dem WIPO-Expertenentscheid vom 24. Mai 2006 zu «schweiz.ch». Dabei widmet er sich insb. der Anwendung des Namensrechts und des Wappenschutzgesetzes sowie der verfahrensrechtlichen Bedeutung der Voraussetzung der klaren Verletzung eines Kennzeichenrechts.
Die EU-Kommission kann bei Verletzungen von Wettbewerbsregeln Bussen aussprechen (Art. 23 Abs. 1 der Verordnung Nr. 1/2003). Dabei hält sie sich an ihre eigenen 1998 erlassenen Richtlinien. Gemäss einer Pressemitteilung vom 28. Juli 2006 sollen diese erneuert werden. Gemäss RA David Mamane führt dies zu einer erheblichen Verschärfung der Bussgeldpraxis. Mamane analysiert die angekündigten Neuerungen.
Daniel Markus Häusermann und Prof. Dr. Urs Gasser fokussieren auf den Entwurf zur schweizerischen ZPO und dort auf die Beweisführung mittels Ausdrucken eingescannter Papier-Urkunden.
Dr. RA Daniel Hunkeler zeigt Anstrengungen zur Verbesserung des Unternehmenssanierungsrechts in der Schweiz und in Deutschland auf.
Mit herzlichen Grüssen und den besten Wünschen für diese Woche