Liebe Leserinnen und Leser
Dr. iur. Edgar Imhof widmet sich der Rechtsprechung zum koordinierenden Sozialrecht des FZA/EFTA-Übereinkommens. Er stellt fünf grundlegende Prinzipien vor und beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Übereinkommens auf die einzelnen Sozialversicherungszweige. Dabei verarbeitet er auch die bis Juni 2006 ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zum materiellen Koordinationsrecht.
RA Dr. iur. Silvio Venturi und RA Dr. iur. Pascal G. Favre befassen sich mit den Urteilen 4P.110/2006 und 4C.202/2005 vom 17. Juli 2006 («Renonciation anticipée à former un recours de droit public: Revirement de jurisprudence»).
RA Dr. Daniel Glasl analysiert das Urteil 4C.48/2005 vom 13. Mai 2005 und BGE 132 III 342. In ersterem bestätigt das Bundesgericht seine im Urteil zum Fall Biber angepasste Praxis zur Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen durch Direktgeschädigte im Konkurs der Aktiengesellschaft. Im zweiten Entscheid bekräftigt das Bundesgericht die Aktivlegitimation des Abtretungsgläubigers aufgrund der rechtskräftigen Kollokation und sein Recht auf Vorausbefriedigung aus dem Prozesserlös. Weiter lässt es entgegen der bisherigen Praxis die Verrechnung des Verantwortlichkeitsanspruches mit einer kollozierten Forderung des beklagten Organs zu.
Die Hoheitsverhältnisse am Bodensee und damit auch der Grenzverlauf zwischen den drei Anrainerstaaten Schweiz, Deutschland und Österreich sind nicht geklärt. Es herrscht noch immer ein unentschiedener Theorien-Streit (Kondominiums-, Halden-, Realteilungstheorie). Marie-Louise Gächter-Alge widmet sich in in diesem ersten Teil ihres zweiteiligen Aufsatzes dieser Problematik. Im zweiten Teil wird sie sich mit den Zusammenarbeitsformen der drei Anrainerstaaten beschäftigen.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi