Liebe Leserinnen und Leser
Braucht das Schweizer Gesellschaftsrecht Regeln speziell für KMU? Kommt man zur Ansicht, dass dem so ist, stellt sich die nächste Frage, ob das aktuelle Recht diesen Anforderungen genügt und ob die Revision des GmbH-Rechts in diesem Lichte sinnvoll ist. RA Dr. iur. Dorothea Herren analysiert die Lage in der Schweiz und vergleicht sie insb. mit jener in Deutschland, Frankreich und England. Weiter befasst sie sich mit den Bestrebungen um ein KMU-Statut in der EU.
RA Dr. iur. Philipp Gelzer widmet sich der zukünftigen Regelung des Schlichtungs- und Mediationsverfahrens in der neuen Schweizer ZPO und im OR. Er analysiert sie rechtsvergleichend und unterbreitet eigene Regelungsvorschläge.
Wer ist verantwortlich, wenn ein Weg, zu dem konkrete Hinweise auf eine Gefahrensituation vorliegen, nicht gesichert wird und es zu einem Unfall kommt? Im Wanderland Schweiz stellt sich die Frage immer wieder. Aktuelles Beispiel ist der Unfall im Juli im Corvatsch-Gebiet, bei dem eine deutsche Touristin von einer Schlammlawine verschüttet wurde. Im August 1998 kam es in der Taubenlochschlucht bei Biel zu einem Unfall, bei dem ein Kind starb und weitere Personen verletzt wurden. RA Max B. Berger analysiert dieses Strafurteil.
In BGE 132 I 68 hat das Bundesgericht die Statuten der Genosssame Lachen für geschlechterdiskriminierend und damit verfassungswidrig befunden. Prof. Dr. Suzette Sandoz bespricht und kritisiert in ihrem Beitrag das Urteil, u.a. weil das Gericht die Gewaltentrennung nicht beachte («L'ATF 132 I 68 ou l'interdiction des associations bourgeoisiales»).
Weiter sei auf die Übersicht zu den im Monat November in Kraft tretenden Bundeserlasse hingewiesen.
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Mit besten Grüssen