Der Verfassungsanspruch auf ein soziales Existenzminimum
Vorläufig aufgenommene Kinder, deren Eltern ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können, werden in der Schweiz mit Asylsozialhilfe unterstützt. Der Unterstützungsansatz hat nach Art. 86 Abs. 1 AIG unter demjenigen der Regelsozialhilfe zu liegen. Die Autorin befasst sich mit den völker- und verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Sozialhilfe von Kindern und nimmt eine Auslegung der einschlägigen Norm aus kinderspezifischer Perspektive vor. Die rechtliche Prüfung ergibt, dass der Zugang zum sozialen Existenzminimum von Kindern geschützt ist und Art. 86 Abs. 1 AIG verfassungskonform so auszulegen ist, dass die tieferen Ansätze nur für Erwachsene, nicht aber für Kinder gelten.
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Domaines juridiques: Droit des étrangers et d'asile, Autres droits constitutionnels, Droit de l'aide sociale