Agnes Atteslander-Dürrenmatt
Bundesgericht, II. Zivilabteilung, 7.7.2000, in Sachen S. und D. gegen C. und II. Zivilappellationshof des Kantonsgerichts Freiburg, 5P.4/2000, auszugsweise publiziert als BGE 126 III 438 ff., Staatsrechtliche Beschwerde (Originalsprache: französisch).
Gestützt auf Art. 39 LugÜ hat der Gläubiger, der über ein erstinstanzlich für vollstreckbar erklärtes Urteil verfügt, einen unmittelbaren Anspruch auf Sicherungsmassnahmen. Im Bereich der Vollstreckung von Geldforderungen ist die Frage der Umsetzung dieses Sicherungsanspruchs ins interne schweizerische Recht in Lehre und Rechtsprechung nach wie vor umstritten: Zur Diskussion stehen grundsätzlich der Arrest (Art. 271 ff. SchKG), die provisorische Pfändung (Art. 83 Abs. 1 SchKG) und das Güterverzeichnis (Art. 162 ff. SchKG). Im vorliegenden Entscheid hatte sich das Bundesgericht nun erstmals mit dieser Kontroverse zu befassen.
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fel.
Das Bundesgericht hiess in einem zürcherischen Verfahren betreffend Zuweisung von vier Weilern zu einer Weilerkernzone eine staatsrechtliche Beschwerde der Gemeinde Bubikon gut und hob ein Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes auf. § 329 Abs. 4 des Planungs-und Baugesetzes des Kantons Zürich, wonach vor der Behandlung von Beschwerden gegen Entscheide über Bau- und Zonenordnungen das Verwaltungsgericht den Genehmigungsentscheid von Baudirektion oder Regierungsrat einzuholen hat, verstösst gemäss Bundesgericht nicht gegen die bundesrechtliche Koordinationspflicht (Art. 25 a Raumplanungsgesetz). Die Kantone seien in der Ausgestaltung des Verfahrens frei.
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Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
fel.
Fehlende Beschwerdelegitimation
Wer 800 Meter von einer geplanten Mobilfunkantenne entfernt wohnt, ist von allfälligen Strahleneinwirkungen nicht mehr betroffen als die übrige Bevölkerung und daher rechtlich nicht legitimiert, eine Bewilligung für die Sendeanlage mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht anzufechten. Dies gilt laut einem Urteil aus Lausanne auch für die nichtthermischen (biologischen) Wirkungen, für die es noch keine gefestigten wissenschaftlichen Befunde gibt.
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Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
fel.
Bankgeheimnis wird gelüftet, und Konten bleiben gesperrt
Die Philippinen erhalten von der Schweiz weitere Bankdokumente im Fall Marcos. Das Bundesgericht wies den Rekurs eines Vertrauten des früheren philippinischen Präsidenten gegen die Gewährung von Rechtshilfe ab. Die Schweizer Behörden werden aber vom Gericht angehalten, auf eine Verfahrensbeschleunigung in Manila zu drängen.
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Rechtsgebiete: Internationale Rechtshilfe
fel.
Grosszügig ausgelegter Begriff des Arbeitswegs
Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) gilt als Arbeitsweg nicht nur die direkte und schnellste Verbindung zwischen Arbeitsort und Wohnung oder umgekehrt. Vielmehr ist auch dann noch von Arbeitsweg zu sprechen, wenn es auf Grund von Umwegen oder Unterbrechungen zu Verzögerungen von bis zu einer Stunde kommt. Aus besonders triftigen Gründen kann die Limite von sechzig Minuten auch überschritten werden. Die Frage ist für Teilzeitbeschäftigte von Bedeutung, die weniger als acht Stunden in der Woche arbeiten, weil sie nur gegen die Folgen von Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg versichert sind, nicht aber bei Nichtbetriebsunfällen (Art. 13 Unfallversicherungsverordnung).
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Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
fel.
In der Schweiz niedergelassene und hier zusammenlebende Eltern haben grundsätzlich jederzeit das Recht, im Rahmen des Familiennachzugs ein im Ausland lebendes Kind von weniger als achtzehn Jahren nachträglich in die Schweiz kommen zu lassen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts im Falle eines seit über zwanzig Jahren in der Schweiz lebenden Ehepaars hervor, welches seine gut fünfzehnjährige Tochter zu sich holen möchte, die bei ihren nunmehr geschiedenen Grosseltern in Serbien lebte. Das Bundesamt für Ausländerfragen widersetzte sich dem vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bewilligten Familiennachzug, doch ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde aus Bern in Lausanne abgewiesen worden.
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Rechtsgebiete: Ausländer- und Asylrecht
fel.
Entscheid der UBI bestätigt
Das Bundesgericht hat den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) bestätigt, wonach die im März 1997 von der Télévision Suisse Romande (TSR) ausgestrahlte Dokumentation «L’honneur perdu de la Suisse», die sich mit der Rolle der Schweiz während der Zeit des Nationalsozialismus befasst, die geltenden Programmbestimmungen verletzt hat.
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Rechtsgebiete: Kommunikationsrecht
fel.
Abgewiesene Autonomiebeschwerde der Bundesstadt
Der bernische Regierungsrat hat die Autonomie der Stadt Bern nicht verletzt, als er ihr für das Jahr 2000 ein Budget verordnete, nachdem die Vorlage des Stadtrats in der Volksabstimmung abgelehnt worden war. Das Bundesgericht hat die von der Stadt eingereichte staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung der Gemeindeautonomie (NZZ 22. 9. 00) einstimmig abgewiesen. Das Gericht wirft den kommunalen Behörden vor, sie schlügen den Sack und meinten den Esel, denn sie kritisierten in Wirklichkeit «eher den Entscheid ihres eigenen Souveräns als denjenigen des Regierungsrats».
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Rechtsgebiete: Staatsorganisation und Behörden
Jurius
Der tiefgreifende und rasche Wandel der Finanzmärkte stellt die Aufsicht über den Finanzplatz Schweiz vor grosse Herausforderungen. Bundesrat Villiger erteilte daher bereits Ende 1998 einer Expertengruppe den Auftrag, Stärken und Schwächen der Schweizer Finanzmarktregulierung und -aufsicht im Hinblick auf die Entwicklungen im Finanzsektor sowie der steigenden internationalen Verflechtung zu untersuchen und in einem Bericht festzuhalten. Dieser Bericht liegt jetzt - in Druck- und Onlineversion - vor.
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Rechtsgebiete: Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Beat Brechbühl
AIAJ-Seminar in Gstaad vom 18.- 20. Januar 2001
Die Realisierung von hohen Wachstumspotentialen in den hierfür besonders geeigneten Bereichen wie Telekommunikation oder Biotechnologie ist nur möglich, wenn Technologie, Marktorientierung, Managementfähigkeiten und Kapital in geeigneter Weise zusammengeführt werden. Der vorliegende Beitrag weist auf ein Seminar der Association Internationale des Jeunes Avocats (AIJA)hin, das angesichts der kürzlichen Turbulenzen an den Technologiebörsen besonders aktuell ist.
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Beitragsarten: Kongresse und andere wissenschaftliche Veranstaltungen