Liebe Leserinnen und Leser
Prof. Dr. iur. Robert Kolb befasst sich mit dem gegenwärtigen Standort des Völkerrechts und insb. dem Gewaltverbot.
RA Dr. iur. Thomas Weibel bespricht BGE 130 III 285 («Aberkennungsklagegerichtsstand am schweizerischen Betreibungsort im euro-internationalen Verhältnis?» zum Zweiten: Einige Bemerkungen zu BGE 130 III 285).
Gregor Frischknecht plädiert in seinem Beitrag «Der Ausschluss der Teilung der Austrittsleistungen aus beruflicher Vorsorge» für einen restriktiven Umgang mit Art. 123 Abs. 2 ZGB und für eine Eingrenzung des Ermessensspielraums auf für die Vorsorge relevante Tatsachen.
Lic. iur. Jean-Marc Schaller rezensiert Rudolf von Jherings «Scherz und Ernst in der Jurisprudenz».
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Koordination Jusletter