Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

In der vorliegenden Ausgabe widmet sich Dr. iur. RA Beat Zirlick dem Thema «Haftungsbeschränkung und -ausschluss im Deliktsrecht». Er beantwortet insb. die Frage, ob der Schuldner «im Voraus neben der Vertragshaftung zusätzlich auch die Deliktshaftung beschränken oder ausschliessen kann» und nach welchen Kriterien «zu entscheiden ist, ob eine Freizeichnungsklausel im Einzelfall in den Vertrag übernommen worden ist, was ihr konkreter Inhalt ist und ob sie die Schranken der Freizeichnung von der Deliktshaftung einhält.» Im Weiteren plädiert er dafür, eine übermässige Freizeichnung nicht auf das gerade noch erlaubte Mass zu reduzieren, sondern insgesamt als nichtig zu streichen.

Dr. iur. RA Jann Six publiziert eine kritische Betrachtung des Streitbeilegungsdienstes für Domain-Namen unter den Top-Level-Domains «.ch» und «.li».

RA Urs Schlegel und lic. iur. Miriam Lendfers legen ihre Sicht der Dinge betreffend das (Dialer-)Urteil des Kreisgerichts Werdenberg-Sargans vom 14. Juni 2004 dar («Connecting people?» - Replik auf Oliver Sidler, Anmerkungen zu den Urteilen des Einzelrichters des Amtsgerichts Willisau vom 12. Juli 2004 sowie des Einzelrichters des Kreisgerichts Werdenberg-Sargans vom 14. Juni 2004 , in: Jusletter 8. November 2004).

Dr. iur. Peter Studer erläutert Regeln und Rechtslage beim Streit über Korrekturen in Interviews.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter