Jusletter

Sehr geehrte Autorin, sehr geehrter Autor

Es ist uns ein Anliegen, Ihnen an erster Stelle in dieser E-Mail unseren Dank für Ihre Arbeit auszusprechen.

Gleichzeitig möchten wir Sie regelmässig mit relevanten, Jusletter betreffenden Informationen beliefern. Das wird rund 3 mal pro Jahr in Form sog. «author-letters» erfolgen. In dieser ersten Ausgabe informieren wir Sie über

  • die Jusletter-Party,
  • die Publikationsrichtlinien,
  • die Zitierung von Jusletter,
  • Zweitpublikationen,
  • unser Supportangebot,
  • Feedbackmöglichkeiten.

Jusletter-Party

Die Jusletter-Party, an der wir den 5. Geburtstag von Jusletter und den 65. Geburtstag von Prof. Wolfgang Wiegand feiern, findet am 18.5.2005, um 18.00 Uhr an der Laupenstrasse 1 in Bern statt. Die Einladung inkl. Anmeldeformular finden Sie unter der Adresse www.weblaw.ch/jusletter/content/jusletter-party.pdf.

Publikationsrichtlinien

Unter www.weblaw.ch/jusletter/content/publikationsrichtlinien.pdf finden sich die Richtlinien für die Publikation von Beiträgen in Jusletter. Diese haben wir um eine ebenfalls online zugängliche Word-Vorlage ergänzt. Diese Vorlage finden Sie unter www.weblaw.ch/jusletter/content/vorlage_autoren.doc. Beide Dokumente dienen zu Ihrer Information und können beim Verfassen von Jusletter-Beiträgen als Grundlagen verwendet werden.

Zitierung von Jusletter

Wir sind einerseits bestrebt, vermehrt in Entscheiden des Bundesgerichts zitiert zu werden, anderseits versuchen wir, auch von anderen Gerichten sowie in Zeitschriften-Beiträgen zitiert zu werden. Sie als Mitglied des Jusletter-AutorInnen-Teams können uns dabei unterstützen. Wer, wenn nicht die Jusletter-Autorenschaft selber, sollte Jusletter zitieren? Wir möchten Sie bitten, soweit möglich Ihre eigenen Publikationen in Jusletter sowie  solche anderer Autorinnen und Autoren zu zitieren.

Zweitpublikationen

Ab dem 1.1.2005 veröffentlicht Jusletter grundsätzlich keine Zweitpublikationen mehr. Es gelten folgende Ausnahmen:

  • Pressemitteilungen (Jurius),
  • Kurzbeiträge der Bundesgerichtskorrespondenten,
  • Beiträge, die nur im Ausland erschienen sind,
  • Beiträge, die für Jusletter stark erweitert wurden (also keine eigentlichen Zweitpublikationen).

Beiträge, die in Jusletter bereits erschienen sind, können im Gegenzug weiterhin jederzeit a.a.O. veröffentlicht werden (z.B. in anderen Zeitschriften, als PDF auf der eigenen Website etc). Dies ist unserseits sogar ausdrücklich erwünscht, möchten wir doch zu einer breiten Streuung Ihrer Beiträge beitragen.

Support

Für alle Supportfragen im Zusammenhang mit Jusletter oder anderen Angeboten auf www.weblaw.ch steht Ihnen unser Team jederzeit zur Verfügung.

Feedback

Gibt es etwas, das Sie uns schon immer mitteilen wollten? Wir freuen uns sehr, Ihre Anregungen bzw. Ihr Feedback entgegennehmen zu dürfen.

Sehr gerne publizieren wir auch in Zukunft Ihre Beiträge und freuen uns in diesem Sinne auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

Mit allerbesten Grüssen


Sarah Montani  -  Franz Kummer  -  Nils Güggi