Jusletter

Schwerpunkt-Ausgabe: Kulturgütertransfergesetz

  1. Dieses Gesetz regelt die Einfuhr von Kulturgut in die Schweiz, seine Durch- und Ausfuhr sowie seine Rückführung aus der Schweiz.

  • Mit diesem Gesetz will der Bund einen Beitrag zur Erhaltung des kulturellen Erbes der Menschheit leisten und Diebstahl, Plünderung und illegale Ein- und Ausfuhr von Kulturgut verhindern.

(Art. 1 KGTG)

Liebe Leserinnen und Leser

Am 1. Juni 2005 tritt das Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer (KGTG) und die entsprechende Vollziehungsverordnung, die KGTV, in Kraft. Pünktlich auf das In-Kraft-Treten hin beleuchten in der heutigen Schwerpunkt-Ausgabe neun Autorinnen und Autoren in sechs Beiträgen das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln:

  • Dr. iur. RA Boris T. Grell und Dr. iur. RA Mathias H. Plutschow äussern sich zum Anwendungsbereich des Gesetzes und geben einen Überblick über die neuen KGTG-Sorgfaltspflichten.
  • Das KGTG enthält diverse privatrechtliche Bestimmungen in Bezug auf die Übertragung von Kulturgut, es regelt nicht nur den Handel mit Kulturgütern an der Grenze. PD Dr. iur. RA Felix Uhlmann, Dr. iur. RA Peter Mosimann und Prof. Dr. iur. RA Markus Müller-Chen widmen sich den privatrechtlichen Neuerungen.
  • Art. 16 Abs. 2 Bst. b KGTG bestimmt: «Die im Kunsthandel und im Auktionswesen tätigen Personen sind verpflichtet [...] ihre Kundschaft über bestehende Ein- und Ausfuhrregelungen von Vertragsstaaten zu unterrichten». Regula Röthlisberger zeigt insb. auf, dass diese Informationspflicht nicht bloss eine aufsichtsrechtliche Norm ist, sondern auch privatrechtliche Wirkungen entfaltet.
  • Simone Bratschi orientiert über die strafrechtlichen Aspekte des KGTG. Sie äussert sich insb. zu den strafrechtlichen Folgen bei Missachtung der Sorgfaltspflichten oder bei rechtswidriger Ein- bzw. Ausfuhr von Kulturgütern.
  • Dr. iur. Peter Studer widmet sich denjenigen Bestimmungen, die die Aufschiebung der Rückführung in den Herkunftsstaat regeln («Pause - vor der Rückführung eines Kulturguts, das im Herkunftsstaat gefährdet ist»).
  • Dr. iur. Charlotte Wieser beschäftigt sich mit der Rückforderung der von der nationalsozialistischen Regierung als «entartet» beschlagnahmten Kunstwerke. Zudem gibt sie eine Übersicht über die neuen Rückforderungsfristen, den Entschädigungsanspruch und die Sorgfaltspflichten im KGTG.

Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass das Bundesamt für Kultur, bei dem die Fachstelle Kulturgütertransfer angesiedelt ist, auf seiner Website Material zum Kulturgütertransfer veröffentlicht hat. Es sind dort namentlich die gesetzlichen Bestimmungen und Antworten auf praktische Fragen zum Vollzug der Kulturgütertransfergesetzgebung zu finden (www.bak.admin.ch/arkgt/kgt/index.htm).

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter