Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Vor drei Wochen stand an dieser Stelle das Vorwort zur Schwerpunkt-Ausgabe zum Thema «Baurecht». Die Ausgabe vom 13. Juni 2005 enthielt insg. 10 Beiträge, die wie alle Beiträge von Jusletter im Archiv zu finden sind. Heute reichen wir deren zwei nach:

  • Dr. iur. RA Erich Rüegg analysiert die Wirksamkeit und Tragweite von Freizeichnungsklauseln in Grundstückkaufverträgen und bespricht u.a. BGE 130 III 686.
  • Dipl. Bauing. ETH und lic. iur. Hans Briner schildert seine Erkenntnisse aus einem aktuellen Fall zur Frage der Vergütung von zusätzlichen Werkleistungen ohne formelle Bestellungsänderung.

An weiteren Beiträgen sei jener von Daniel Kraus sowie ein Urteil des U.S. Supreme Courts erwähnt:

Dr. iur. RA Daniel Kraus stellt das Urteil Syfait et al. c. GlaxoSmithKline kurz dar («La Cour n´entre (malheureusement) pas en matière dans une affaire d´importations parallèles de médicaments»).

Betreiber von Online-Tauschbörsen können in den USA für Urheberrechtsverletzungen mitverantwortlich gemacht werden, welche von Dritten mittels Nutzung solcher Dienste begangen werden. So urteilte der U.S. Supreme Court am 27. Juni 2005. Geklagt hatte Metro-Goldwyn-Mayer gegen Grokster und StreamCast Networks. «One who distributes a device with the object of promoting its use to infringe copyright, as shown by clear expression or other affirmative steps taken to foster infringement, going beyond mere distribution with knowledge of third-party action, is liable for the resulting acts of infringement by third parties using the device, regardless of the device´s lawful uses.» Die Original-Zusammenfassung (Syllabus) des Urteils inkl. Link auf den Volltext finden sich im Beitrag «MGM v. Grokster et al. – Syllabus».

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter