Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Plant ein Arbeitgeber eine Massenentlassung, muss er nach Art. 335g OR dem kantonalen Arbeitsamt eine Anzeige mit den Ergebnissen der Konsultation und weiteren Angaben zur beabsichtigten Massenentlassung zustellen. RA Dr. iur. Alfred Blesi befasst sich mit BGE 132 III 406 und der Frage nach den Rechtsfolgen, wenn die Anzeige nicht erfolgt.

In einem Verein sind schriftliche Mehrheitsentscheidungen einer Delegiertenversammlung ohne statutarische Grundlage unzulässig. Die Verletzung der Verfahrensregel macht sowohl den Beschluss der Delegiertenversammlung als auch den darauf gestützten Beschluss der Generalversammlung ungültig. Simon Wolfer bespricht BGE 132 III 503.

In Jusletter 23. Oktober 2006 erschien Teil I des Aufsatzes von Marie-Louise Gächter-Alge zu den völkerrechtlichen Hoheitsverhältnissen am Bodensee. Sie widmete sich dem Theorien-Streit rund um den Grenzverlauf am Bodensee. In Teil II beschäftigt sie sich nun mit der Kooperation der Anrainerstaaten. Sie orientiert über die grenzüberschreitenden Netzwerke und ihre Institutionen.

RA Dr. iur. Marco Itin widmet sich der französischen Loi Badinter und gibt praktische Tipps. Die Loi Badinter regelt den Schutz des Verletzten bei Verkehrsunfällen und die Entschädigungspflicht des Versicherers.

RA Dr. iur. Vincenzo Amberg rezensiert «Neue Betätigungsfelder für Rechtsanwälte der EU in der Schweiz und Schweizer Rechtsanwälte in der BRD/EU» von Hermann Thebrath.

Mit besten Grüssen 
Nils Güggi