Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

In Haftanstalten sind Personen mit HIV- und Hepatitisinfektionen sowie mit Drogenerfahrung viel häufiger anzutreffen als ausserhalb. RA Dr. Jörg Künzli und RA Dr. iur. Alberto Achermann analysieren die Frage, inwieweit Bund und Kantone Massnahmen zur Verhinderung der Übertragung von Infektionskrankheiten in Haftanstalten ergreifen müssten und wie deren rechtliche Grenzen ausgestaltet sind. Gleichzeitig untersuchen sie die diesbezüglichen Rechte und Pflichten von Inhaftierten.

Esther Vögeli und Cornelia Stengel befassen sich mit dem Verhältnis zwischen Strafen und Massnahmen im neuen AT StGB. Sie widmen sich den Strafen und Massnahmen nach altem Recht, jenen nach neuem Recht sowie auch der Massnahmeanordnung bei Übertretungen, Verbrechen und Vergehen.

Dr. iur. Silvio Arioli beschäftigt sich mit dem Artikel von Prof. Dr. iur. Astrid Epiney in Jusletter 23. April 2007 zur Tragweite des Freihandelsabkommens im Beihilfenbereich (Steuerstreit). Er stimmt Prof. Epiney teilweise zu, ergänzt die Aussagen und widerspricht in verschiedenen Punkten.

Bei der Bestimmung des Invalideneinkommens, also des möglichen Erwerbseinkommens, welches nach Eintritt der Behinderung und nach Durchführung von Eingliederungsmassnahmen auf zumutbare Weise erreicht werden könnte, wird häufig die vom Bundesamt für Statistik herausgegebene schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) herangezogen. Das EVG hat nun im Urteil U 75/03 vom 12. Oktober 2006 entschieden, dass bei der Bestimmung des Invalideneinkommens ohne wieder aufgenommene Erwerbstätigkeit nur noch die gesamtschweizerischen Werte berücksichtigt werden sollen, ohne Berücksichtigung der entsprechenden Tabellen der Grossregionen. RA Verena Gandolfi bespricht das Urteil und kritisiert die daraus resultierende Benachteiligung von Grossregionen mit generell unterdurchschnittlichem Lohnniveau.

Agnès Hertig-Pea bespricht das Urteil 4C.111/2006 vom 7. November 2006. Ein Grundeigentümer schloss mit einer Gemeinde verschiedene Tauschverträge über Landparzellen ab. Bevor der Eigentumsübergang vollzogen werden konnte, verstarb der Grundeigentümer und seine Erben verweigerten teilweise den vollständigen Vollzug mit der Begründung, dass der Erblasser zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses physisch und psychisch nicht mehr in der Lage gewesen sei, einen so wichtigen Vertrag zu schliessen. In der Folge ging es um die Frage, ob der Arzt des Erblassers zum gesundheitlichen Zustand desselben aussagen müsse oder dies verweigern dürfe.

Erwähnenswert ist weiter eine Pressemitteilung des Bundesgerichts. Die Vereinigung aller Abteilungen des Bundesgerichts hat am 30. April 2007 über die Frage der Legitimation zur subsidiären Verfassungsbeschwerde (Art. 115 BGG) beraten und eine Erweiterung der Beschwerdebefugnis abgelehnt.

Morgen Dienstag, also am 8. Mai 2007, hat Jusletter Geburtstag. Wir blicken stolz auf 7 gute Jahre zurück und freuen uns auf ein nächstes erfolgreiches Jahr.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi