Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Die Statuten des Vereins RHINO sahen als Zweck insb. die Besetzung von Immobilien vor, um dieselben dem Immobilienmarkt und der Spekulation zu entziehen. Auf Klage eines betroffenen Eigentümers wurde der Verein erstinstanzlich ex tunc und zweitinstanzlich ex nunc nach Art. 78 ZGB aufgelöst. In BGE 133 III 593 hat das Bundesgericht den zweitinstanzlichen Entscheid bestätigt. Carmen Ladina Widmer bespricht das Urteil und kritisiert – trotz korrektem Ergebnis – die fehlende Konsequenz in der Begründung.

Das oberste französische Verwaltungsgericht hatte im Jahr 2002 das Adoptionsgesuch einer homosexuellen Frau abgelehnt. In ihrem Entscheid vom 22. Januar 2008 hat nun die Grosse Kammer des EGMR die Rechtsprechung, einer adoptionswilligen Person die Bewilligung aufgrund ihrer Homosexualität zu verweigern, für konventionswidrig befunden. RA Matthias Jaggi befasst sich mit dem Urteil des EGMR und dessen Auswirkungen auf die Schweiz. Er kommt zum Schluss, dass das Urteil insb. die – gegenüber der herrschenden Lehre weniger restriktive – Rechtsprechung des Bundesgerichts unterstütze.

Am 1. August 2008 tritt das chinesische Wettbewerbsgesetz in Kraft – «ein Meilenstein im wirtschaftlichen Reformprozess» des Landes. Prof. Dr. iur. Andreas Kellerhals analysiert das neue Gesetz und anerkennt es als einen «weiteren, wichtigen Schritt in Richtung einer zunehmenden Öffnung der chinesischen Wirtschaft». Gleichzeitig warnt er vor einigen Risiken. So sind z.B. die Schwellenwerte bei der Fusionskontrolle nicht im Gesetz direkt geregelt und einige Ausnahmen von den Kartellverboten sind unklar: z.B. der Schutz öffentlicher Interessen oder die Möglichkeit des Staatsrats, Ausnahmegründe vom Verbot wettbewerbsbeschränkender Absprachen zu formulieren.

Die Pflicht zur Offenlegung von Management-Transaktionen, sog. Directors’ Dealings, ergänzt das System der bestehenden Publizitätspflichten. RA Thomas Jutzi informiert über die Regeln in der Schweiz, im europäischen Ausland und den USA und ordnet sie dabei im System weiterer Ad-hoc-Publizitätspflichten und Corporate-Governance-Regelungen ein.

Digital Rights Management oder auch digitale Rechteverwaltung bezeichnet Verfahren, mit denen die Nutzung und Verbreitung digitaler Medien wie Musikaufnahmen, Filme, Software oder Bücher kontrolliert werden soll. Dr. iur. Vincent Salvadé beschäftigt sich mit der Stellung dieser Systeme im revidierten Urheberrechtsgesetz sowie deren Auswirkung auf den Vergütungsanspruch für die Privatkopie (wie z.B. bei MP3-Playern).

Die nächste Ausgabe von Jusletter erscheint am 31. März 2008. Wir wünschen Ihnen zwei angenehme Wochen und erholsame Ostertage.

Freundliche Grüsse

Nils Güggi