Das Lugano-Übereinkommen (LugÜ) über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen wird derzeit revidiert. Die Vernehmlassung dauerte bis Mitte September 2008. Mit der Inkraftsetzung des revidierten Übereinkommens sowie der damit zusammenhängenden Gesetzesanpassungen ist gemäss letzter Medienmitteilung des EJPD frühestens auf den 1. Januar 2010 zu rechnen. Auch das SchKG soll an das revidierte LugÜ angepasst werden. Insb. soll ein neuer Arrestgrund eingeführt und das Verfahren in zwei Teile, die Vollstreckungszulassung und die Zwangsvollstreckung, gegliedert werden. RA Francesco Naef hält dies für eine Erschwerung des Verfahrens und bringt einen Gegenvorschlag in die Diskussion rund um die LugÜ-Revision ein.
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