Jusletter

4. Mai 2009

Liebe Leserinnen und Leser

Wer eine Vergabesache ans Bundesgericht ziehen will, muss nach Art. 83 lit. f Ziff. 2 BGG nachweisen, dass der Streit eine «Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung» aufwirft. Ansonsten bleibt bei kantonalen und kommunalen Beschaffungen nur noch die subsidiäre Verfassungsbeschwerde bzw. – bei Bundes-Beschaffungen – gar kein Rechtsmittel mehr. RA Dr. Martin Beyeler analysiert den Begriff und die entsprechende Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Zwei grosse Übernahmen haben in letzter Zeit den Detailhandel in der Schweiz geprägt: Die Übernahme von Denner durch die Migros und von Carrefour durch Coop. Die Weko hat beiden mit Auflagen zugestimmt. Marie-Fanny Raess und Laure Corgier informieren über die Grundlagen zu den beiden Entscheiden. Sie behandeln insb. einige wichtige Aspekte in Bezug auf die Analyse des nach- sowie des vorgelagerten Marktes.
Im Urteil 4A_404/2008 vom 18. Dezember 2008 hat das Bundesgericht die Restwerttabelle in einem Konsumgüter-Leasingvertrag beurteilt und sich zu den «anerkannten Grundsätzen» nach Art. 11 Abs. 2 Bst g KKG geäussert. RA Mario Roncoroni bespricht das Urteil und fasst die Kriterien für die «anerkannten Grundsätze» zusammen.
Art. 115 StGB wurde in letzter Zeit wieder stärker diskutiert – insb. im Hinblick auf die organisierte Sterbehilfe durch Organisationen wie «Dignitas» oder «Exit». Dr. Lorenz Engi wirft einen Blick auf die Normentstehungsgeschichte des Gesetzesartikels und analysiert den Begriff der «selbstsüchtigen Beweggründe».
Dr. Roland Pfäffli und Daniela Byland haben die parlamentarische Beratung des Nationalrates vom 27. April 2009 – in der übrigens auch Jusletter zitiert wurde (vgl. Meldung unter «Weblaw aktuell») – zur Revision des Immobiliarsachenrechts verfolgt. Sie informieren über die besprochenen Formvorschriften für die Errichtung von Dienstbarkeiten und Grundpfandrechten sowie über die Revision des Bauhandwerkerpfandrechts.
Spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche wünscht
                     
Nils Güggi    
Verlagsleiter Weblaw AG