Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
In eigener Sache: Der Start ins Verlagsjahr 2010 war sehr aufregend. Erlauben Sie uns einen kurzen Rückblick.
 
  1. Jusletter hat mit der Unterstützung der jeweiligen Fachredaktionen bereits drei Schwerpunkt-Ausgaben auf die Beine gestellt: Am 19. Januar zum Gesundheitsrecht, am 15. Februar zum Kindesrecht und am 1. März zur Minarettinitiative.
  2. Die Beiträge von Prof. Heinz Hausheer, Prof. Jörg Paul Müller, Prof. Regina E. Aebi-Müller, Prof. Andreas Kley, Prof. Alexandra Rumo-Jungo und Prof. Rolf H. Weber (um nur die Professoren zu nennen) beweisen dabei die grosse Attraktivität von Jusletter auch für unsere Autorinnen und Autoren.
  3. Insgesamt wurden bereits acht Beiträge veröffentlicht, die mehr als 1'000 Leser interessiert haben – hierzu ein ganz herzlicher Dank an Sie, liebe Leserinnen und Leser, für Ihre Treue.
  4. Die Teams des digitalen Rechtsprechungs-Kommentars im Push-Service haben ihre Arbeit wieder aufgenommen. Vorletzte Woche wurden drei Kommentare veröffentlicht. Mit dem Team Strassenverkehrsrecht unter der Leitung von Prof. Hans Giger wird zudem ein neues wichtiges Gebiet abgedeckt.
 
Zur aktuellen Jusletter-Ausgabe:
 
Die UBS-Affäre sorgt nach wie vor für Schlagzeilen. In einem Grundsatzentscheid zum UBS-Amtshilfeabkommen hat das Bundesverwaltungsgericht dieses eng ausgelegt und damit die Auslieferung von Bankdaten bei Verdacht schwerer Steuerhinterziehung an die amerikanischen Steuerbehörden verboten. Prof. Dr. Thomas Cottier und Prof. Dr. René Matteotti erläutern, inwiefern diese enge Auslegung den besonderen Kontext des Abkommens, seinen Spielraum in der Interpretation von Steuerbetrug und dergleichen (tax fraud or the like) und den Vorrang des Völkerrechts gegenüber einer bisher restriktiven Praxis der Bundesbehörden verkennt, und wie es nun weitergehen kann.
 
Der sog. «Anwalt der ersten Stunde» ist im schweizerischen Strafverfahren noch weitgehend unbekannt. Dies wird sich dank der vereinheitlichten Schweizerischen Strafprozessordnung bald ändern. Diese im europäischen Ausland bereits eingesetzte Institution erlaubt dem Beschuldigten, sich bereits ab der ersten polizeilichen Befragung durch einen Anwalt mit Mitspracherecht unterstützen zu lassen. Loraine Michaud Champendal skizziert in ihrem Beitrag Gesetzesgrundlage, Anwendungsbereich und Problemfelder des «Anwalts der ersten Stunde» und nimmt einen Vergleich mit ausländischen Regelungen vor.
 
Bisher gestaltete sich die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) so, dass die Garantien von Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf Beurteilung von Streitigkeiten durch ein unabhängiges, unparteiisches und auf einem Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren) grundsätzlich keine Anwendung auf nicht verfahrensabschliessende Entscheide finden. In einem Urteil vom Oktober 2009 ist der EGMR nun von dieser Praxis abgekommen. RA Kaspar Luginbühl analysiert Hintergrund und Motive der daraus resultierenden erweiterten Anwendbarkeit von Art. 6 Abs. 1 EMRK auf Zwi­schen­ver­fügungen aufgrund des EGMR-Urteils.
 
Wird ein Schweizer im europäischen Ausland Opfer eines Verkehrsunfalls, kann sich das Ausfindigmachen und die Kommunikation mit dem dortigen Haftpflichtversicherer schwierig gestalten. Die 4. Europäische Kraft­fahr­zeug­haftpflicht-Richtlinie schafft mit der Einführung eines europaweiten Systems von Versicherungsvertretern hier Abhilfe. Dieses hat sich im Rahmen des autonomen Nachvollzugs zwar auch im schweizerischen Recht niedergeschlagen, gilt bisher aber nur gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein. Patrik Eichenberger stellt die Richtlinie vor und erklärt, wieso die Regelung hierzulande toter Buchstabe geblieben ist, und weshalb aufgrund privatrechtlicher Abkommen der Schutz der Schweizer Verkehrsopfer trotzdem gewährleistet ist.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
     
Nils Güggi    Thomas Schneider
Verlagsleiter Weblaw AG    Projektleiter Jusletter

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