Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Im Schweizer Recht gilt das Prinzip der freien richterlichen Beweiswürdigung. Im US-amerikanischen Recht müssen strafrechtliche Beweise die Jury oder den Richter absolut überzeugen, so dass kein Zweifel an deren Richtigkeit übrigbleibt. Pierre Ventura definiert und vergleicht die beiden Prinzipien.
 
RA Dr. Andrea Töndury hat die Behandlung von Filmförderungsgesuchen in der Fachkommission Filmförderung des Bundes analysiert. Er kommt zum Schluss, dass es insb. bei einer Sitzung im Juni 2009 zu unzulässigen Überkreuz-Beurteilungen gekommen ist und dass das Bundesamt für Kultur dafür sorgen muss, dass Situationen mit Überkreuz-Beurteilungen nicht mehr eintreten können.
 
«Organizations as they get older get sclerotic. You can see it in most longstanding foundations.» (Harvey Dale). Folgerichtig stellt RA Dr. Dr. Thomas Sprecher die beiden Stiftungsformen der Verbrauchsstiftung und der Stiftung auf Zeit vor, erklärt die Motive, die zu ihrer Errichtung führen und zeigt Alternativen auf.
 
Nach dem Wortlaut von Art. 62c Abs. 3 StGB wäre nach erfolglos durchgeführter strafrechtlicher Massnahme die Anordnung einer gleichartigen Massnahme nicht mehr möglich. RA Duri Bonin argumentiert, dass das Massnahmegericht nach Abbruch der gescheiterten Massnahme unter gewissen Umständen dennoch erneut eine gleichartige Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 StGB anordnen kann.
 
Salim Rizvi behandelt ein aktuelles Thema, das sowohl im europäischen wie auch im schweizerischen Wettbewerbsrecht diskutiert wird. Er beleuchtet die Thematik der Berücksichtigung von Compliance-Massnahmen im europäischen Kartellrecht, insbesondere im Hinblick auf allfällige Bussgeldminderungen.
 
Daniela Byland bespricht den Tagungsband des 1. Schweizerischen Notarenkongresses vom 27. November 2009: Aktuelle Themen zur Notariatspraxis.
 
In eigener Sache: Thomas Schneider, Mitunterzeichner und Projektleiter Jusletter, ist ab dieser Ausgabe nicht mehr für Weblaw tätig. Im Namen der Fachredaktion und des Jusletter-Teams bedanken wir uns bei Thomas Schneider für den geleisteten Einsatz für die Weblaw AG sowie für Jusletter und wünsche ihm für die Zukunft alles Gute. 
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
     
Nils Güggi   Sarah Montani
Verlagsleiter Weblaw AG   Mitinhaberin Weblaw AG

    Wissenschaftliche Beiträge


  • Beiträge



  • Rezension

  • Aus dem Bundesgericht


  • Aus dem Bundesverwaltungsgericht

  • Medienmitteilungen