Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Das Kopftuchverbot ist nicht nur in Verbindung mit öffentlichen Schulen oder der Arbeitswelt ein Thema das polarisiert, sondern auch im Sport. Der Fall einer muslimischen Basketballspielerin hatte im Herbst 2009 für Schlagzeilen gesorgt. Ihr wurde vom Verband verboten mit Kopftuch zu spielen. Mit Urteil vom 25. Januar 2010 lehnte das Amtsgericht Luzern-Land das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen zum Schutz der Persönlichkeit ab. Es begründete das Urteil mit dem im Vergleich zum individuellen Interesse der Klägerin höher zu gewichtenden Interesse des Verbandes, das Spiel nach international geltenden Regeln abzuhalten.
 
Philipp Wüest nimmt das von ProBasket ausgesprochene Kopftuchverbot im Basketball zum Anlass, um die rechtlichen Schranken der Verbandsgewalt gegenüber Sportlern sowie das Vorliegen möglicher Persönlichkeitsverletzungen zu untersuchen.
 
Art. 8 PrSG begründet sog. Nachmarktpflichten für Hersteller und Importeure von Konsumgütern, z.B. Produktbeobachtungspflichten, Pflicht zum Aufbau eines Krisenmanagements. Die Erfüllung dieser Pflichten erfordert umfangreiche Vorarbeiten, die nach Art. 21 Abs. 2 PrSG bis zum 31. Dezember 2011 abgeschlossen sein müssen. Prof. Dr. Walter Fellmann führt auf, was unter den Anwendungsbereich des PrSG fällt und welche Pflichten im Einzelnen bestehen.
 
Dr. Raluca Enescu zeigt anhand einer Studie, die sie mithilfe einer Videoaufnahme einer gestellten Strafverhandlung durchgeführt hat, welchen Einfluss die Reihenfolge von Beweismitteln auf die Entscheidungsfindung des Strafrichters und damit den Ausgang des Urteils haben kann.
 
Nach der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo am 17. Februar 2008 hatte Serbien die UN-Generalversammlung dazu bringen können, den Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag um Erstattung eines Gutachtens zu ersuchen. Anne Peters stellt das sog. Kosovogutachten vor und stimmt ihm auch im Ergebnis zu, kritisiert aber seine Methodik.
 
Wir begrüssen herzlichst Herrn Daniel Plüss im Redaktionsteam (Immaterialgüterrecht).
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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