Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Die Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer (Ausschaffungsinitiative)» und der Gegenentwurf sorgen für Diskussionen. Die Prognosen für die Abstimmungsergebnisse vom 28. November 2010 verändern sich ständig, der Meinungsbildungsprozess der Bevölkerung ist noch nicht abgeschlossen.
 
Prof. Dr. Tobias Jaag und Valerio Priuli untersuchen die Vereinbarkeit der Ausschaffungsinitiative mit dem Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten (FZA). Die von der Initiative angestrebte automatische Ausweisung von ausländischen Straftätern aus der Schweiz verstösst gegen die für die Schweiz gemäss Freizügigkeitsabkommen verbindlichen EU-Richtlinien und gegen die Rechtsprechung des EuGH. Die Annahme der Initiative und ihre FZA-widrige Umsetzung könnte zu Protesten der EU führen.
 
Prof. Dr. Olivier Guillod und Prof. Dr. Dominique Sprumont widmen sich allen umstrittenen Punkten des Urteils des Bundesgerichts im «Fall Rappaz» vom 26. August 2010. Problematisiert werden u.a. die Gültigkeit der Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, das Spannungsfeld zwischen den Grundrechten der verschiedenen betroffenen Personen sowie die fundamentalen Grundsätze des Medizinalrechts.
 
Dr. Daniel Hunkeler und Andrea Domanig kommentieren kurz das Urteil des Bundesgerichts vom 2. Juni 2010 zur Fristwahrung und Klageänderung im paulianischen Anfechtungsverfahren mit Blick auf die Verwirkung.
 
Dr. Andreas Rüd  und  Dr. Leandro Perucchi untersuchen anhand des Urteils des Bundesverwaltungsgericht vom 5. Januar 2010, der massgeblichen Literatur und der Botschaft zum BankG, ob die Herausgabe der Kundendaten auf der Grundlage der Art. 25 und 26 BankG möglich ist.
 
Dr. Vera Delnon und Prof. Dr. Marcel Alexander Niggli behandeln in einer Replik zu dem Beitrag von Andreas Eicker (in: Jusletter 30. August 2010) die Strafbarkeit des Kaufs von illegal erlangten Bankdaten durch ausländische Behörden nach schweizerischem Strafrecht. Sie heben hervor, dass diese Strafbarkeit auch dann besteht, wenn die Handlung im Ausland geschehen ist.
 
Dr. Julien Gafner und Pascal De Preux stellen die Besonderheiten der Strafbarkeit des Vereins im Sportbereich dar. Ein Sportverein soll organisatorische Massnahmen ergreifen, um Bestechungs- und Geldwäschereirisiken (möglichst früh) vorzubeugen. In Anbetracht seiner Popularität und der hohen Geldsummen, welche auf dem Spiel stehen, ist Fussball ein besonders attraktives Ziel für Wirtschaftsverbrecher.
 
Am 20. Mai 2010 hat das Bundesgericht Pokerturniere in der Form von Texas Hold'em No Limit (Freeze Out) als Glücksspiele qualifiziert. Im Vorfeld wurde diese Turnierform des Pokerspiels von der ESBK und vom Bundesverwaltungsgericht als Geschicklichkeitsspiel qualifiziert. Patrick Simon analysiert das Pokerspiel unter dem Gesichtspunkt der Versteuerung von Pokergewinnen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Leiterin Jusletter Mitinhaberin Weblaw AG

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