Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Massnahmen gegen Raser, Blutalkoholtests, Verbot von öffentlichen Radarwarnungen, Mindestalter für Velofahrer, Helmtragpflicht – das sind nur ein paar der diskutierten Stichwörter des Handlungsprogramms «Via sicura» des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Auch für die Sicherheitseinziehung von Motorfahrzeugen ist in diesem Rahmen eine Regelung geplant. Bisher wird diese durch Art. 69 StGB geregelt. Prof. Dr. Dr. Hans Giger setzt sich mit der geplanten und bereits bestehenden Regelung auseinander und begründet, warum beide Massnahmen nicht zum Schutz der Verkehrssicherheit geeignet sind.
 
Auch Matthias Pfau beschäftigt sich mit einem aktuellen Thema der Verkehrssicherheit, nämlich mit der periodischen Kontrolluntersuchung älterer Autolenker. Er versucht diesen emotionalen Themenbereich im Rahmen einer differenzierten Betrachtung aufzuarbeiten und befürwortet einen administrativen Ablauf nach Massgabe des «Zürcher Modells» (progressiv, mit dem Hausarzt als wichtiges Element).
 
Mit Urteil vom 31. Januar 2012 hat das Bundesgericht seine bisherige Ausstandspraxis bestätigt: Auf ein Ausstandsgesuch wird nur eingetreten, wenn es sofort nach Kenntnisnahme des Ausstandsgrundes eingereicht wird; gutgeheissen wird es, wenn anhand konkreter Umstände und bei objektiver Betrachtung der Situation zumindest der Anschein der Befangenheit der abgelehnten Person aufgezeigt wird. Dr. Vincenzo Amberg kommentiert und bestätigt das Ergebnis des Gerichts.
 
Einem weiteren Urteil des Bundesgerichts widmen sich Dr. Christoph Fricker und Lukas Büttiker, welche sich anhand des Urteils vom 4. Januar 2012 mit dem von der Rechtsprechung des Bundesgerichts am 17. Februar 2011 geschaffenen Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts über Untersuchungs- und Sicherheitshaft auseinandersetzen.
 
Am 5. April 2012 haben Nachverhandlungen der Schweiz und Deutschlands zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (vgl. Hermann Thebrath, Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, in: Jusletter 31. Oktober 2011) zu einem Ergänzungsprotokoll geführt. Dr. Hermann Thebrath zeigt auf, welche konkreten Änderungen das revidierte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz beinhalten soll.
 
Zudem stellt Dr. Roland Pfäffli das Buch «Les droits réels» von Prof. Dr. Paul-Henri Steinauer vor, führt weitere Literaturhinweise auf und stellt erste Erfahrungen mit dem Register-Schuldbrief dar.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin,
stellvertretende Verlagsleiterin,
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG

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