Liebe Leserinnen und Leser
Der am 27. März 2014 ergangene Bundesgerichtsentscheid in Sachen Zweitwohnungssteuer der Gemeinde Silvaplana dürfte den Bestrebungen für zusätzliche Zweitwohnungsabgaben weiteren Auftrieb verschaffen. Das Bundesgericht befand, dass die Gemeinde Silvaplana (GR) eine Lenkungssteuer auf Zweitwohnungen, die nicht vermietet werden, erheben darf. Gehen die fiskalischen Beschränkungsmassnahmen zu weit? Fühlen sich die Zweitwohnungseigentümer zu Recht geschröpft? Hierzu gibt Adriano Marantelli eine Bestandesaufnahme und bietet einen umfassenden Überblick zur aktuellen Theorie und Praxis (siehe dazu auch: Jusletter Schwerpunkt-Ausgabe: Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative vom 1. Dezember 2014).
Erst im Februar 2014 verabschiedete das Europäische Parlament mit grosser Mehrheit eine Resolution, welche die EU-Mitglieder zur Kriminalisierung von Freiern auffordert. Prostitution ist in der Schweiz als wirtschaftliche Tätigkeit anerkannt und steht unter dem Schutz der Wirtschaftsfreiheit der Bundesverfassung. Strafrechtlich schlägt die Schweiz aktuell einen liberaleren Weg – als beispielsweise Schweden – ein und gewährt den Kantonen einen grossen strafrechtlichen Regulierungsspielraum. Gemäss Isabelle Steiner führt diese föderale Struktur – welche charakteristisch ist für die Schweiz – sowohl zu Unterschieden, wie auch zu Gemeinsamkeiten der strafrechtlichen Behandlung der im Zusammenhang mit Prostitution begangenen Delikte.
Sandra Massari befasst sich mit den Kosten- und Entschädigungsregeln der Schweizerischen Strafprozessordnung und zeigt in diesem Zusammenhang Risiken und Unsicherheiten für die Privatklägerschaft im Vor- und Hauptverfahren auf. Sie begrüsst grundsätzlich, dass das Bundesgericht in einem neueren Entscheid mit der vorgenommenen Auslegung von Art. 436 Abs. 1 StPO für das Rechtsmittelverfahren eine Vereinfachung geschaffen hat, erachtet die Diskussion aber auch hier nicht als abgeschlossen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in kurzer Zeit mehrere Urteile erlassen, die sich mit dem Konzept der Erheblichkeit, dem Beweisgrad, dem Kausalzusammenhang und der Rechtsnatur des Kartellgesetzes befassen. Dabei ist eine Dreierkammer von der Rechtsprechung einer Fünferkammer abgewichen. Carl Baudenbacher kritisiert das und betont die Wichtigkeit von Rechtsklarheit und Rechtssicherheit.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat Leiterin Jusletter Suisse Romande |