Liebe Leserinnen und Leser
Das Sozialhilferecht ist in aller Munde. Die Sozialhilfe ist eine wesentliche Stütze des Systems der Sozialen Sicherheit, der Verhinderung von Armut und der Ermöglichung der beruflichen und sozialen Integration. Im Kontext von Forderungen nach Vermeidung von Sozialhilfemissbrauch steht die Sozialhilfe gleichzeitig auch im Fokus politischer Diskussionen rund um die Einhaltung der Menschenrechte und um die Frage nach dem richtigen Mass der Existenzsicherung. Höchste Zeit, diesem Bereich des Sozialrechts genügend Raum für wissenschaftliche Auseinandersetzung einzuräumen: Mit dieser ersten Schwerpunkt-Ausgabe «Sozialhilferecht und Soziale Sicherheit» werden in diesem Sinne aktuelle Beiträge zu verschiedenen praxisrelevanten Bereichen des Sozialhilferechts vorgestellt.
Die kantonale und kommunale Organisationsordnung der Sozialhilfe – und die entsprechende Finanzierung – bringt es mit sich, dass sich in der Praxis der Sozialhilfe häufig schwierige Fragen der örtlichen Zuständigkeit stellen. Ruth Schnyder und Peter Mösch Payot führen anhand eines Fallbeispiels durch die entsprechenden Fragestellungen und zeigen unter anderem die Problematik auf, die sich für die Unterstützungszuständigkeit des Kindes bei neuen Formen der alternierenden Obhut der Eltern stellt.
In den letzten Jahren führte die Frage nach den Sanktionen bei Pflichtverletzungen von Klientinnen und Klienten und die dabei möglichen Kürzungen und Einstellungen der Sozialhilfe zu vielerlei politischen Diskussionen und in der Folge zu diversen Revisionen kantonaler Sozialhilfegesetze und der SKOS-Richtlinien. Auch die Rechtsprechung musste sich vielfach mit Fragen nach Kürzungen und Einstellungen der Sozialhilfe und in diesem Zusammenhang mit der Bedeutung des Anspruchs auf Nothilfe (Art. 12 BV) auseinandersetzen. Tobias Hobi beleuchtet die Thematik der «Leistungsreduktionen der Sozialhilfe als Sanktion wegen fehlender Bedürftigkeit oder gestützt auf das Subsidiaritätsprinzip» und gibt einen Überblick. Anne Meier und Melanie Studer unterziehen das aktuelle Urteil des Bundesgerichts vom 8. März 2016 einer ausführlichen kritischen Analyse.
Viele Rechtsfragen stellen sich auch bezüglich der Bemessung der Sozialhilfe. Besonders umstritten ist dabei häufig die Frage, ob und inwieweit Leistungen des nicht bedürftigen Konkubinats- oder Lebenspartners in der Sozialhilfe angerechnet werden können. Auch das Bundesgericht hat sich bereits mehrfach dazu geäussert. Karin Anderer untersucht anhand einer bedenkenswerten kritischen Besprechung den Bundesgerichtsentscheid vom 6. September 2016 «Das Konkubinat in der Sozialhilfe».
Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen bei der Lektüre.
Prof. Peter Mösch Payot Hochschule Luzern Redaktor Jusletter |