Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Das schweizerische Gesellschaftsrecht befindet sich in stetigem Wandel. Umso wichtiger ist es für den Praktiker, den Überblick über die aktuellsten Entwicklungen zu behalten. Karin Müller, Alice Käch und Simon Leu kommentieren die wichtigste bundesgerichtliche Rechtsprechung im Gesellschaftsrecht im Zeitraum von November 2015 bis Oktober 2016 (siehe auch Karin Müller / Alice Käch, Ausgewählte Entscheide im Gesellschaftsrecht des Jahres 2015 in Kürze, in: Jusletter 11. April 2016).
 
Franz A. Wolf widmet sich dem Urteil des Bundesgerichts vom 12. Mai 2016 zu Ausgleichung und Pflichtteilsschutz beim Gewinnanspruch im bäuerlichen Erbrecht. Er folgert u.a. aus seiner Analyse des Urteils, dass die Gewinnanspruchsforderung ein Individualrecht jedes Miterben ist und keine Gesamthandforderung. Sie kann durch jeden Miterben selbständig geltend gemacht werden.
 
Noch bis am 4. April 2017 ist es möglich, zum Vorentwurf für das revidierte DSG (VE DSG) Stellung zu nehmen. Ein Inkrafttreten ist frühestens auf Januar 2019 realisierbar, also etwas mehr als ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018. David Rosenthal vermerkt zwar erfreut, dass der Vorentwurf «schlank» daherkommt, meint aber in seiner detaillierten Analyse der Vorlage, dass viele der Regelungen unausgegoren sind, es zahlreiche «Swiss Finishes» gibt und daher noch etliche Anpassungen erforderlich sein werden.
 
Die Initiative «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» – eingereicht am 12. August 2016 – will die Bundesverfassung «als oberste Rechtsquelle» der Schweiz verankern. Der Vorrang landesrechtlicher Regelungen gegenüber dem Völkerrecht soll sichergestellt werden. Andreas Auer, Michael Beusch, Silvia Bucher et al. zeigen die möglichen Konsequenzen der Initiative auf. Sie raten: «Starre Vorrangregeln sind keine geeigneten Mittel, um das Verhältnis von Völkerrecht und Landesrecht sachgerecht zu bestimmen. Internationaler Grundrechtsschutz dient den Interessen der Bürgerinnen und Bürger der Schweiz, nicht zuletzt als Beitrag zur politischen Stabilität der Staatenwelt.»
 
Was tun bei Nachbarschaftskonflikten? Maryse Pradervand-Kernen bietet eine Übersicht zu den häufigsten Konflikten und deren Entstehungsgrund. Sie empfiehlt bspw. die Mediation zur Wiederherstellung der nachbarschaftlichen Beziehung, welche den Parteien ermöglicht, eine neutrale dritte Partei hinzuzuziehen.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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