Liebe Leserinnen und Leser
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung von begleiteten Suiziden und der teilweise emotional geführten Debatte beschäftigt sich Daniel Häring mit fünf Mythen über die Suizidhilfeorganisationen und setzt sie in einen rechtlichen Kontext. Von der Tatherrschaft beim begleiteten Suizid über das Vorliegen selbstsüchtiger Beweggründe bis zur Forderung nach einer spezialgesetzlichen Regelung für Suizidhilfeorganisationen beleuchtet er viele Aspekte der aktuellen Diskussion über die Sterbehilfe und würdigt sie kritisch.
Rolf H. Weber beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Bearbeitung von Personendaten für Medien im Spannungsfeld von Informationsauftrag und Datenschutz und analysiert die kaum veränderte Übernahme der bisherigen medienrelevanten Vorschriften in den Vorentwurf zum revidierten Datenschutzgesetz (DSG). Der Autor plädiert für eine stärkere Differenzierung in der Beurteilung der Datenbearbeitung und dafür, die Revision des DSG zu nutzen, um offene Fragen zur Geltung des DSG für die Arbeit von Medienunternehmen zu klären.
Andreas Bucher zeigt anhand von Beispielen, dass Fragen des Völkerrechts vor den beiden Zivilabteilungen des Bundegerichts einen schweren Stand haben. Er zeigt, dass die Theorie der doppelrelevanten Tatsachen mit dem Lugano-Übereinkommen nicht vereinbar ist. Bis heute ist es nicht gelungen, den Anwendungsbereich der Zuständigkeitsregeln des Haager Übereinkommens von 1996 über den Schutz von Kindern richtig zu umschreiben. Ausländisches Recht wird auch dann nicht überprüft, wenn dies staatsvertraglich geboten wäre. Der für das Völkerrecht tragende Grundsatz pacta sunt servanda ist im Schiedsrecht inhaltslos geworden.
Blockchain Technologie und Bitcoins sprengen die traditionellen Vorstellungen von Währung und Handel und stellen auch die Gesetzgebung und die Rechtsanwendenden vor neue Herausforderungen. Barbara Graham-Siegenthaler und Andreas Furrer legen den Fokus auf kollisions-, vermögens- und eigentumsrechtliche Aspekte dieses Themas und gehen insbesondere der Frage nach, ob an Bitcoins nach schweizerischem Recht Eigentumsrechte begründet werden können. Auch die praktischen Auswirkungen für Firmen, die Bitcoin für Kunden verwahren, werden erläutert.
In eigener Sache: Jusletter feiert heute 17ten Geburtstag. Das Weblaw-Team gratuliert herzlichst und bedankt sich bei allen Redaktorinnen und Redaktoren, Autorinnen und Autoren sowie Leserinnen und Lesern für ihr Engagement und Treue.
Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser Verlagsleiterin Editions Weblaw |