Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
Seit dem Inkrafttreten des revidierten Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) am 1. Januar 2014 gilt in der Schweiz das sog. «neue Sanierungsrecht». In der laufenden Aktienrechtsrevision wird zudem ein Entwurf für ein Sanierungsrecht im Obligationenrecht (OR) diskutiert.
 
Diese Umstände sowie die Tatsache, dass es auch sonst nicht an aktuellen Themen mangelt, haben uns veranlasst, mit der vorliegenden Schwerpunkt-Ausgabe einige ausgewählte Aspekte zum Insolvenz- und Sanierungsrecht aufzugreifen.
 
Lukas Bopp und Milena Grob behandeln vorab verschiedene Fragen im Zusammenhang mit der Vergleichskompetenz der Konkursmasse.
 
Peter Dauwalder und Alessandro Farsaci stellen erstmals auf breiterer Basis die Ergebnisse einer empirischen Studie der KPMG zum neuen Sanierungsrecht vom Oktober 2016 vor.
 
Olivier Hari befasst sich mit der provisorischen Stundung, ihrer Zielsetzung und der Rolle des provisorischen Sachwalters.
 
Mein Kollege Simon Henseler und ich selber klären die Frage einer allfälligen Solidarhaftung eines Nachlassschuldners, der während der Nachlassstundung einen Geschäftsmietvertrag auf einen neuen Mieter überträgt.
 
Roland Schegg und Martin Engeler gehen der Frage nach, ob eine hohe Liquidität ein Frühindikator in der Unternehmenskrise sein kann.
 
Benno Strub legt dar, wie ausländische öffentlich-rechtliche Forderungen in Schweizer Insolvenzverfahren behandelt werden.
 
Jos Vandebroek schliesslich äussert sich kritisch zum Sanierungsrecht im Entwurf des revidierten Obligationenrechts (Aktienrechts) und unterbreitet Verbesserungsvorschläge.
 
Ich danke den Autorinnen und Autoren und der Redaktion von Jusletter bestens für die angenehme Zusammenarbeit. Ihnen allen danke ich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und wünsche ich eine interessante Lektüre.
 
Dr. Daniel Hunkeler
Rechtsanwalt, LL.M., Zürich
Redaktor Jusletter
SchKG

 

In eigener Sache: Jusletter erscheint jeden Montag, ca. 45 Mal im Jahr. Am Montag, 5. Juni 2017 sind Pfingstferien. In dieser Woche erscheint kein Jusletter. Das Redaktionsteam dankt Ihnen bereits heute für Ihr Verständnis und freut sich, Sie am 12. Juni 2017 wieder begrüssen zu dürfen. 

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