Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Daniel Hunkeler und Daniel Wuffli befassen sich mit der verjährungsunterbrechenden Wirkung einer sog. «stillen Betreibung», einer Betreibung also, die vor Ausstellung des Zahlungsbefehls zurückgezogen wird. Entgegen der herrschenden Lehre und Rechtsprechung wird eine solche verjährungsunterbrechende Wirkung in vereinzelten Lehrmeinungen mit unterschiedlichen Begründungen verneint.  Die Autoren setzen sich damit auseinander und gelangen zum Ergebnis, eine stille Betreibung unterbreche grundsätzlich die Verjährung.

Das Urteil des Bundesgerichts in Sachen GABA bietet viel Diskussionsstoff. In ihrer Urteilsbesprechung analysieren Nicolas Birkhäuser und Alessandro Stanchieri das Urteil und lehnen es sowohl aus praktischer als auch aus wettbewerbs- und verfassungsrechtlicher Sicht in mehreren Punkten ab. Die Prüfung der Erheblichkeit einer Wettbewerbsabrede bildet eine eigene Tatbestandsvoraussetzung, die nicht ohne eine Änderung der gesetzlichen Grundlage abgeschafft werden kann. (In eigener Sache: Zum Urteil in Sachen Gaba findet am 14. September 2017 um 11:00 Uhr das vom IDé und der Weblaw AG in Kooperation organisierte Webinar «Aktuelles zum Wettbewerbsrecht – Revidierte Vertikalbekanntmachung nach Gaba» mit Walter Stoffel, Patrik Ducrey, Andrea Graber und Hubert Orso Gilliéron statt.)

Was bedeutet es für die Rechtslage nach den Bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU, wenn sich darin verwiesenes EU-Recht ändert? Astrid Epiney zeigt auf, dass trotz verschiedener Anpassungsmechanismen in den Abkommen weiterentwickeltes EU-Recht unter Umständen auch ausserhalb der Rahmen der Abkommen für das Bilaterale Recht und mithin für die Schweiz beachtlich ist, um der angestrebten Parallelität von Bilateralem und EU-Recht Rechnung zu tragen.

Im Zuge der Revision des BÜPF wird der neue Art. 269ter StPO eingeführt.  Dieser schafft eine klare gesetzliche Grundlage zum Einsatz besonderer Informatikprogramme, sogenannter Government Software oder GovWare. Thomas Hansjakob erklärt, was es mit GovWare auf sich hat, welche Überwachungsmassnahmen unter den Regelungsbereich des neuen Artikels fallen und wie den Risiken der neuen Überwachungsmassnahmen  begegnet wird.

Die Abgrenzung des kartellrechtlich relevanten Marktes ist für die Beurteilung eines Verstosses wichtig. Beat Zirlick, Marc Blatter und Simon Bangerter  bedienen sich hierbei des Bildes, dass Äpfel nicht mit Birnen zu vergleichen seien. Die Marktdefinition hat stets einzelfallbezogen aus Sicht der konkret betroffenen Marktgegenseite zu erfolgen. Massgeblich sind mithin die effektiven, spezifischen Präferenzen der Nachfrager und nicht eine angeblich «vernünftige» bzw. «objektive» Sichtweise.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
Leiterin Jusletter
Simone Kaiser
Verlagsleiterin Editions Weblaw

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