Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Bei der Begründung von Stockwerkeigentum wird jedem Anteil eine Wertquote zugewiesen. Markus W. Stadlin zeigt auf, unter welchen Voraussetzungen eine Wertquote nachträglich angepasst werden kann und was bereits bei der Festlegung zu beachten ist.

Frauen in Führungspositionen und deren Fehlen sind immer wieder Thema. Für bestimmte Aktiengesellschaften sollen künftig Geschlechterrichtwerte in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung gelten. Christian Rioult würdigt dieses Revisionsvorhaben im Licht der geltenden Rechtslage.

Art. 39d E-URG verpflichtet Hoster, proaktiv zu verhindern, dass bereits einmal gelöschte illegale Inhalte erneut auf ihre Server hochgeladen werden können; allerdings mit starken Einschränkungen. Florian Schmidt-Gabain hält die Norm für symbolisch und befürchtet eine Verschlechterung für die Rechteinhaber. Er plädiert für eine Umformulierung des Art. 39d E-URG.

Die revidierte Energiegesetzgebung enthält Neuerungen zum Zusammenschluss zum gemeinsamen Eigenverbrauch. David Sifonios stellt die zugrundeliegenden Rechtsverhältnisse im Spannungsfeld von Energie-, Miet- und Gesellschaftsrecht dar und weist auf mögliche Fallstricke hin.

Die eidgenössische Strafprozessordnung – inzwischen seit sieben Jahren in Kraft – soll praxistauglicher werden. Der Vorentwurf des Bundesrats enthält zahlreiche Änderungen, etwa eingeschränkte Teilnahmerechte und ein angepasstes Strafbefehlsverfahren. Ivan Dunjic führt durch die Änderungen und analysiert diese kurz.

Vom Strand in Hawaii aus eine Klage bei einem Pariser Gericht einreichen? Für französische Rechtsanwälte ist das möglich, sofern sie über die nötige Hard- und Software verfügen. Marco Itin, selbst als Rechtsanwalt in Frankreich tätig, gibt einen Einblick in den elektronischen Rechtsverkehr in Frankreich.

Roland Pfäffli widmet sich in seiner auf Französisch verfassten Rezension dem Buch «La profession de notaire» von Etienne Jeandin. Es stellt eine Bereicherung der Literatur zum Notariatsrecht dar und behandelt interessante Einzelfragen, z.B. über die Rechtsbelehrungspflicht oder das Berufsgeheimnis des Notars

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und eine schöne Woche.

Anna Steger
Leiterin Jusletter

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