Valérie Junod /
Bernice Elger
des choix compliqués dans la recherche médicale rétrospective
Medizinische Forschung mit Gesundheitsdaten ist weltweit auf dem Vormarsch. In der Schweiz bildet seit 2014 das Humanforschungsgesetz (HFG) den gesetzlichen Rahmen für den Zugang zu solchen Daten zum Zweck der Forschung. Die Bestimmungen des HFG sind jedoch nicht immer leicht auszulegen. Nach Ansicht der Autorinnen erfüllen sie auch nicht vollständig die legitimen Bedürfnisse der betroffenen Parteien, insbesondere der PatientInnen und Forschenden. Der Beitrag hebt die bestehenden Probleme in der Praxis hervor und zeigt Lösungen im Rahmen einer Gesetzesrevision auf. (as)
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Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Datenschutz
Julian Mausbach
Medizinische Forschung mit Daten erlebt eine Blütezeit. Sie ist als Weiterverwendung von Daten über eine Generaleinwilligung möglich. Dies ist problematisch, da es eine Einwilligung ins Ungewisse gestattet. Eine dynamische Einwilligung kann hier über weitergehende Information und Kommunikation Ungewissheit abbauen. Auch bei der Datenerhebung und der Forschung mit biologischem Material sowie im Rahmen von klinischen Versuchen könnte eine Dynamisierung vorteilhaft sein. Der Beitrag analysiert, ob dies mit dem aktuellen Humanforschungsrechts vereinbar ist und inwieweit dies neue Regelungen erfordert.
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Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Datenschutz
Céline Suter
Die gesundheitliche Vorausplanung bei urteilsunfähigen Personen
Das Ziel dieses Beitrages ist es, die in der Praxis festgestellten Schwächen der Patientenverfügung aufzuzeigen und aufbauend darauf zwei neue Ansätze vorzustellen, die in der heutigen medizinischen Praxis bereits eine Rolle spielen: Einerseits das Advance Care Planning, ein umfassender gesundheitlicher Vorausplanungsprozess, und andererseits die Vertreterverfügung. Die Autorin zeigt deren Bedeutungen für das Selbstbestimmungsrecht auf und untersucht, inwiefern es einer gesetzlichen Aufnahme dieser neuen Entwicklungen bedarf.
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Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
Ramona M. Zeh /
Laura M. Rodriguez Torres /
Bianka S. Dörr /
Jivko V. Stoyanov
Die Bedeutung von Biobanken hat in den vergangenen Jahrzehnten stetig zugenommen. Um die wissenschaftliche Entwicklung fortzusetzen, braucht es klare und wirksame Regeln. 2014 wurde in der Schweiz das Humanforschungsgesetz in Kraft gesetzt. Auf der Grundlage von neun halbstrukturierten Interviews und unter Anwendung der Framework Methode zur Analyse zielt die Studie darauf ab, die Herausforderungen von Biobanken in der Schweiz in Bezug auf das Rechtsverständnis, die Compliance und die Wirksamkeit zu identifizieren. Sie bietet eine neuartige Perspektive auf Biobank-Stakeholder und kann zur Weiterentwicklung der Biobank Governance in der Schweiz beitragen.
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Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
Andreas R. Ziegler
Warum die schweizerische Bundesverfassung bereits heute auch gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin garantiert
Der Begriff der Unfruchtbarkeit in Art. 119 Abs. 2 Bst. c BV muss bereits heute so gelesen werden, dass er keine Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare gebietet oder erlaubt. Die Tatsache, dass die Bundesverwaltung und wenige ältere Autoren diese als impliziert ansahen, hat v.a. mit ihrem veralteten Vorverständnis von Familie und Ehe zu tun. Die gegenwärtige Diskussion um den diskriminierungsfreien Zugang zur Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare auf Gesetzesstufe muss dazu genutzt werden, auch die bestehende Diskriminierung im Bereich der Fortpflanzungsmedizin zu beseitigen.
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Rechtsgebiete: Grundrechte, Familienrecht. Eherecht
Kerstin Noëlle Vokinger /
Urs Jakob Mühlematter
Eine empirische Analyse anhand von Bundesgerichtsbeschwerden gegen (Preisfestsetzungs-)Verfügungen von Arzneimitteln
Gerichtsurteile werden häufig in anonymisierter Form öffentlich zugänglich gemacht. In der vorliegenden Studie haben wir untersucht, ob es mit der Methodik des «Linkage» – der Verbindung von verschiedenen, öffentlich zugänglichen Daten(banken) – möglich ist, Urteile zu re-identifizieren. Materiell interessierten uns die Fragestellungen, welche pharmazeutischen Unternehmen zwischen 2000 und 2018 in einem Verfahren gegen (Preis-)Verfügungen des BAG vor Bundesgericht involviert und welche Arzneimittel davon betroffen waren. Wir erzielten eine Re-Identifikation in 84% der Fälle. Dies wirft neue Fragen zur Anonymisierung von Daten auf.
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Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Öffentliches Recht, Gerichtsorganisation. Gerichtsbarkeit. Verfahren
Fabian Teichmann /
Madeleine Camprubi
Unter besonderer Berücksichtigung der Strafbestimmungen nach nGUMG
Urteilsunfähige sind im Bereich von Gentests besonders schutzbedürftig. Das totalrevidierte GUMG, das 2021 in Kraft treten wird, behebt verschiedene Schutzdefizite des geltenden GUMG und führt namentlich neue Straftatbestände zur Sicherstellung der Grenzen von Gentests an Urteilsunfähigen ein. Das dürfte eine starke Signalwirkung haben. Es fragt sich allerdings, ob und inwiefern das neue GUMG der Bekämpfung von missbräuchlichen Gentests auch in praktischer Hinsicht dienen und insbesondere dem Problem von Internetangeboten aus dem Ausland Herr werden kann.
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Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
Martin Zieger
Das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen wurde einer Totalrevision unterzogen. Der Beitrag gibt einen Ausblick auf die neuen Artikel des 5. Kapitels, das die Erstellung und Verwendung von DNA-Profilen zur Klärung der Abstammung regelt. Das Gesetz wird dabei hauptsächlich aus der Perspektive eines DNA-Analyse-Labors betrachtet. Die einzelnen Bestimmungen werden auf ihre Praxistauglichkeit hin überprüft.
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Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht
Pascal Coullery
Zunehmend lehnen Krankenversicherer jede Kostenübernahme aus der Grundversicherung ab, sobald eine Behandlung im Rahmen einer klinischen Studie erbracht wird. Grund ist, dass die Versicherer keine Kostenanteile für Forschung zu finanzieren haben. Der Autor ist im Auftrag der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für Klinische Krebsforschung SAKK der Frage nachgegangen, ob eine Behandlung dadurch, dass sie im Rahmen einer klinischen Studie erbracht wird, ihren Pflichtleistungscharakter vollumfänglich verliert, d.h. auch für diejenigen Elemente des Behandlungskomplexes, deren Pflichtleistungscharakter gar nicht bestritten ist.
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Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
Tomas Poledna /
Ralph Trümpler /
Gregori Werder
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung soll nach dem System der Tarifvertragsautonomie funktionieren. Tarifverträge sind in wesentlichen Bereichen von den Versicherern und Leistungserbringern als Tarifpartnern zu vereinbaren. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Tarifverhandlungspflicht Lücken und Mängel aufweist. Die Tarifvertragsautonomie wurde zusehends durch eine bundesrätliche Regulierung ergänzt und gar verdrängt. Dieser Beitrag greift diese Entwicklungen auf, blickt auf den Status quo und die aktuelle Revision des Krankenversicherungsgesetzes und stellt am Beispiel der ambulanten Patientenpauschalen die Frage nach dem erforderlichen Rettungsanker für das System.
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Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
Kerstin Noëlle Vokinger /
Urs Jakob Mühlematter
Eine empirische Analyse anhand von Bundesgerichtsbeschwerden gegen (Preisfestsetzungs-)Verfügungen von Arzneimitteln
Gerichtsurteile werden häufig in anonymisierter Form öffentlich zugänglich gemacht. In der vorliegenden Studie haben wir untersucht, ob es mit der Methodik des «Linkage» – der Verbindung von verschiedenen, öffentlich zugänglichen Daten(banken) – möglich ist, Urteile zu re-identifizieren. Materiell interessierten uns die Fragestellungen, welche pharmazeutischen Unternehmen zwischen 2000 und 2018 in einem Verfahren gegen (Preis-)Verfügungen des BAG vor Bundesgericht involviert und welche Arzneimittel davon betroffen waren. Wir erzielten eine Re-Identifikation in 84% der Fälle. Dies wirft neue Fragen zur Anonymisierung von Daten auf.
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Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Öffentliches Recht, Gerichtsorganisation. Gerichtsbarkeit. Verfahren