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Sehr geehrte Leser*innen

Das Schrems II Urteil des EuGH fand weltweit Beachtung und warf viele rechtliche Fragen auf, insbesondere bezüglich der Angemessenheitsentscheidungen, welche die EU-Kommission für Drittstaaten treffen kann. Anne-Sophie Morand und Selma Duc setzen sich kritisch mit dem internationalen Datenaustausch zwischen der EU und den Drittstaaten USA, UK und der Schweiz unter Berücksichtigung von Artikel 45 DSGVO, den Schrems-Urteilen und dem Brexit auseinander.

In einer Serie von bemerkenswerten Urteilen klärt das Bundesgericht wichtige Fragen zum Unterhaltsrecht und passt teilweise die Rechtsprechung an. Regina E. Aebi-Müller gibt eine kompakte Übersicht über die Neuerungen und fasst die nun schweizweit geltenden Regeln zum ehelichen und nachehelichen Unterhalt sowie zum Kindesunterhalt zusammen.

Für Arzneimittelwerbung werden oft grosse Summen ausgegeben, um die Verkaufseffizienz zu steigern. Daniel Donauer und Saskia Markiewicz beleuchten die Begriffsbestimmung der Werbung im Allgemeinen und erörtern den Werbebegriff im Kontext des Heilmittelrechts. Sie kommen zum Schluss, dass die Anwendung der Vorschriften zur Publikumswerbung im Internet problematisch sein kann. 

Profitable Kunstobjekte sind ein gefragtes alternatives Investment zu traditionellen Aktienanlagen. Durch fractional ownership kann auch bloss ein rechtlicher Anteil an einem Kunstobjekt erworben werden. Yannick D. Rüfenacht prüft den Einsatz von DLT- und Blockchain-Technologie zur Tokenisierung von rechtlichen Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen, um Kunstobjekte kollektiv zu verwalten.

Das Bundesgericht hat mit Entscheid vom 4. Februar 2021 die Festlegungen zum Zürcher Richtplan betreffend Schlackendeponie Tägernauerholz aufgehoben. Das Urteil ist richtungsweisend für die Beschwerdelegitimation kommunaler Zweckverbände. Ausserdem stellen sich Fragen zur Rechtsnatur der streitbetroffenen Richtplananordnung und damit zum Anfechtungsweg, die von Florian Roth erläutert werden. 

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die Woche. 

Daphne Röösli
Produktmanagerin Jusletter

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