Jusletter

Sehr geehrte Leserinnen und Leser

Mit Stolz und Freude dürfen wir Ihnen eine äusserst reichhaltige Schwerpunkt-Ausgabe zum Gesundheitsrecht vorstellen, die aktuellste Themen aufgreift und vertieft.

Gleich mehrere Beiträge beschäftigen sich mit einer der drängendsten Fragen im Gesundheitsrecht: Wie und unter welchen Bedingungen können Personen- und Gesundheitsdaten für die (medizinische) Forschung nutzbar gemacht werden? Frédéric Erard, Mathilde Heusghem, Clément Parisato nehmen die auf breiter Front verfolgten «Open Data» Bestrebungen zum Anlass, um aus schweizerischer Sicht die Grenzen dieser Offenheit auszuloten. Samuel Mätzler untersucht ebenfalls den Datenschutz in der (Human-)Forschung und beschäftigt sich mit Grundlagen und Problemen bei der Sekundärnutzung von Personendaten. Florent Thouvenin, Thomas Gächter, Kento Reutimann und Samuel Mätzler knüpfen an diesen Beitrag an und postulieren im Ergebnis ein Forschungsprivileg für die Sekundärnutzung von Personendaten.

Neue technologische Entwicklungen bergen, neben den bereits abgehandelten Fragen rund um den Datenschutz, weitere Herausforderungen. So wirft etwa der wachsende Bereich der Telemedizin, mit dem sich Matthias Huber befasst, vor allem auch haftungsrechtliche Fragen auf. Aber auch bei der Regulierung von Gesundheits-Apps und entsprechenden Plattformen ist einiges in Bewegung geraten, wie Astrid Pilottin darlegt.

Carole-Anne Baud, Valérie Junod, Caroline Schmitt Koopmann und Olivier Simon beleuchten in ihrem Beitrag, der im Rahmen eines gross angelegten SNF-Projekts entstanden ist, die Rolle und die Kompetenzen der Kantone im Umgang mit suchterkrankten Personen.

Die sehr grundlegende Problematik des – oft eingeschränkten – Zugangs von «Sans Papiers» zum Gesundheitssystem, die sich während der Pandemie verstärkt gezeigt hat, wird von Jacopo Ograbek aufgearbeitet.

Aus zivilrechtlicher Sicht sucht sodann Elisabeth Suter nach einer dogmatisch befriedigenden Einordnung von Widerstandsbekundungen urteilsunfähiger Erwachsener bei der Behandlung somatischer Erkrankungen.

Häufig ist man im Verfahrensrecht auf medizinische Expertise angewiesen. Odile Pelet untersucht vor diesem Hintergrund, ob die Spezialisierung «Rechtsmedizin» dazu befähigt, allein als klinische Expertin oder Experte zu fungieren – was sie vor dem Hintergrund rechtsvergleichender Standards verneint.

Im Falle einer missglückten Regionalanästhesie kann eine dauerhafte Schädigung eines Nervs resultieren. Sascha Bättig und Katja Gfeller erörtern deshalb die Frage der Arzthaftung bei einem entsprechenden Nervenschaden.

Die Revision der SAMW-Richtlinie «Umgang mit Sterben und Tod», namentlich auch deren (zunächst verweigerte) Überführung ins ärztliche Standesrecht im vergangenen Mai, hat schon zu verschiedenen Kontroversen geführt. In seinem Essay legt Michael Schermbach dar, weshalb er verschiedene Aspekte an diesem Vorgang für rechtswidrig hält. Mit einer Fortsetzung der Auseinandersetzung hierzu ist zu rechnen.

Schliesslich rezensiert unsere Redaktionskollegin Anne-Sylvie Dupont die Dissertation von Dario Picecchi zum Wirtschaftlichkeitsgebot im Krankenversicherungsrecht.

Im Namen sämtlicher Mitherausgeberinnen und Mitherausgeber dieser Schwerpunkt-Ausgabe und des IDS wünsche ich Ihnen eine anregende Lektüre.

Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Zürich

Mitherausgeber der Schwerpunktausgabe Gesundheitsrecht


In eigener Sache:

  • Am 7. Februar 2023 wird das Webinar «Digitalisierung in der Rechtsberatung – Best Practice, auch zur Microsoft Cloud» durchgeführt. Teilnahme über Zoom.
  • Nach dem Auftakt unserer neuen Brown Bag Themenreihe «ChatGPT und die Rechtswelt» durch unsere Initialveranstaltung vom 25. Januar 2023 findet bereits am 8. Februar die nächste Folge zum Thema «ChatGPT und Anonymisierung. Risiken und Chancen aus der Perspektive eines LegalTech-Unternehmens» statt. Infos und Anmeldung unter www.weblaw.ch/chatgpt. Die nachfolgenden Termine erfolgen am 1. März 2023 zum Thema: «ChatGPT sowie weitere KI-Anwendungen und Datenschutz» sowie am 8. März 2023 zum Thema «ChatGPT und die juristische Suche».
  • Am 15. März 2023 führen wir die Tagung «Schützen wir, wen wir lieben! Wenn Kinder ins Netz gehen! Von Gefahren und Risiken zu digitalen Rechten und Chancen» durch. Teilnahme vor Ort bei Bär & Karrer in Zürich oder über Zoom.
  • Am 17. März 2023 führt unser Metaverse-Experte, Joey Montani, mit seiner Metaverse Lesson: AR & VR: First Steps mit der VR-Brille und Insides in das Metaverse ein. Dieser Kurs wird am Weblaw Campus Zürich @ FFHS Gleisarena realisiert. Mehr Informationen zu diesem und unseren weiteren Kursen finden Sie unter www.weblaw.ch/metaverse.
  • Zur Vorbereitung auf die Anwaltsprüfungen bietet die Weblaw Academy ein umfangreiches Angebot an Seminaren (IPR, IZPR, ZPR & SchKG, Erb- und Erbprozessrecht – Ende Januar bis Ende März 2023) sowie die Möglichkeit von mündl. Prüfungssimulationen und schriftlichen Probeklausuren. Alle Informationen hierzu erhalten Sie auf den Seiten der Weblaw Anwaltsakademie.

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